Ein betrunkenes Kind löste am frühen Montagabend einen kleineren 
Polizeieinsatz in Schwerin aus.

Gegen 17:30 Uhr meldete sich eine Frau beim Polizeinotruf, nachdem 
sie in der Straßenbahn von einem scheinbar alkoholisierten Jungen 
gefragt wurde, ob sie ihn nach Hause bringen könne. Der 13- ...

20.03.2017

Betrunkenes Kind in Schwerin




Ein betrunkenes Kind löste am frühen Montagabend einen kleineren
Polizeieinsatz in Schwerin aus.

Gegen 17:30 Uhr meldete sich eine Frau beim Polizeinotruf, nachdem
sie in der Straßenbahn von einem scheinbar alkoholisierten Jungen
gefragt wurde, ob sie ihn nach Hause bringen könne. Der 13-Jährige
stieg dann aber an der nächsten Haltestelle aus und lief davon.

Die eingesetzten Beamten griffen das Kind schließlich im Stadtteil
Mueßer Holz auf und übergaben es mit 1,2 Promille an seine Eltern.
Die Polizei prüft nun, woher das Kind den Alkohol hatte und ob sich
daraus weitere Ermittlungen ergeben.

H. Lerke
Polizeiführer vom Dienst




Rückfragen zu den Bürozeiten:
Polizeipräsidium Rostock
Pressestelle
PHKin Isabel Wenzel
Telefon: 038208/888-2040
Fax: 038208/888-2006
E-Mail: pressestelle-pp.rostock@polizei.mv-regierung.de
Internet: http://www.polizei.mvnet.de

Rückfragen außerhalb der Bürozeiten und am Wochenende:
Polizeipräsidium Rostock
Einsatzleitstelle/Polizeiführer vom Dienst
Telefon: 038208/888-2110
E-Mail: elst-pp.rostock@polmv.de

Original-Content von: Polizeipräsidium Rostock, übermittelt durch news aktuell




Firma: Polizeipr

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: POL-HRO
Stadt: Schwerin


Diese PresseMitteilung wurde veröffentlicht von ProSOS


Die URL für diese PresseMitteilung ist:
/1632862.html


Die PresseMitteilung stellt eine Meinungsäußerung des Erfassers dar. Der Erfasser hat versichert, dass die eingestellte PresseMitteilung der Wahrheit entspricht, dass sie frei von Rechten Dritter ist und zur Veröffentlichung bereitsteht. firmenpresse.de macht sich die Inhalte der PresseMitteilungen nicht zu eigen. Die Haftung für eventuelle Folgen (z.B. Abmahnungen, Schadenersatzforderungen etc.) übernimmt der Eintrager und nicht firmenpresse.de