Bei dem Verkehrsunfall auf der A 480, der sich am 
20. März gegen 19.50 Uhr ereignete, konnte die Existenz eines 
Beifahrers bis dato nicht bestätigt werden, so das die Angaben des 
Unfallfahrers aus polizeilicher Sicht in Frage gestellt werden 
müssen. Gegen 23.45 Uhr konnte der Streckenabschni ...

21.03.2017

Ergänzungsmeldung zu schwerem Verkehrsunfall auf der A 480 bei Gießen vom 20.03.2017, 21.58 Uhr


Bei dem Verkehrsunfall auf der A 480, der sich am
20. März gegen 19.50 Uhr ereignete, konnte die Existenz eines
Beifahrers bis dato nicht bestätigt werden, so das die Angaben des
Unfallfahrers aus polizeilicher Sicht in Frage gestellt werden
müssen. Gegen 23.45 Uhr konnte der Streckenabschnitt für den Verkehr
wieder freigegeben werden. Es entstand ein Gesamtschaden von ca.
30.000.- EUR.

Stephan Wenz Polizeiführer vom Dienst




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