Am Dienstagmorgen hielt ein 46-jähriger
Gelsenkirchener die Polizei gleich über mehrere Stunden in Atem. Die
ersten Einsätze erhielten die Beamten zur Sellhorststraße im Ortsteil
Bulmke- Hüllen ab 02:30 Uhr . Anwohner hatten die Polizei verständigt
und den Beamten mitgeteilt, dass der 46-Jährige ihre Nachtruhe
immens stören würde, in dem er seine Musik überlaut abspiele, vor
ihren Wohnungstüren lautstark randaliere und sie mehrfach beleidige.
Kurz vor Eintreffen der Polizisten war der Mann jedoch immer wieder
in seine Wohnung zurückgegangen. Dort verhielt er sich dann so ruhig,
dass die eingesetzten Beamten keine Feststellungen hatten. Gegen
03:45 Uhr erhielten die Polizisten einen erneuten Anruf der Anwohner.
Der Mann spreche Drohungen aus und versuche die Eingangstüren der
Nachbarn einzutreten. Der Randalierer reagierte auf die mehrfachen
Aufforderungen der Polizisten nicht, seine Wohnungstür zu öffnen.
Auch auf ihre Androhung hin die Tür gewaltsam zu öffnen, blieb der
Mann regungslos. Da es sich um eine massive Wohnungstür handelte,
öffnete ein Schlüsseldienst schließlich die Tür. Der 46-Jährige
versuchte diese sofort wieder zuzuschlagen. Dies konnte ein
Polizeibeamter jedoch verhindern. Unter Einsatz von Pfefferspray
gelang es den Beamten schließlich den Randalierer festzunehmen. Sie
brachten ihn zur Verhinderung weiterer Straftaten ins
Polizeigewahrsam. Der Gelsenkirchener war deutlich alkoholisiert.
Einen freiwilligen Alkoholtest lehnte er jedoch ab. Nachdem sich sein
Gemütszustand beruhigt hatte, wurde er in den Mittagstunden
entlassen.
Diese PresseMitteilung wurde veröffentlicht von ProSOS
Die URL für diese PresseMitteilung ist: /265078.html
Die PresseMitteilung stellt eine Meinungsäußerung des Erfassers dar. Der Erfasser hat versichert, dass die eingestellte PresseMitteilung der Wahrheit entspricht, dass sie frei von Rechten Dritter ist und zur Veröffentlichung bereitsteht. firmenpresse.de macht sich die Inhalte der PresseMitteilungen nicht zu eigen. Die Haftung für eventuelle Folgen (z.B. Abmahnungen, Schadenersatzforderungen etc.) übernimmt der Eintrager und nicht firmenpresse.de