(mb) Im Rahmen von landesweit durchgeführten Schwerpunktkontrollen
hinsichtlich der Gurt- und Sicherungspflicht in Kraftfahrzeugen sind
im Kreis Paderborn innerhalb von zwei Wochen 251 Verstöße
festgestellt und geahndet worden.
Gurtkontrollen führen Polizeibeamtinnen und -beamte im Kreis
Paderborn regelmäßig durch. Im Blickpunkt liegt dabei insbesondere
die Sicherung von mitfahrenden Kindern. Die Aktionen in der 37. und
38. Kalenderwoche liefen unter den Kampagnen "Operation Seatbelt" des
europaweiten TISPOL (Traffic Information System Police) und der
landesweiten Gurtkampagne "NRW mit Gurt". In diesen 14 Tagen wurden
die festgestellten Verstöße von der Polizei auch statistisch erfasst.
In 248 Fällen waren es Erwachsene, die sich nicht vorschriftsmäßig
angeschnallt hatten. Lediglich drei Verstöße gegen die Vorschriften
zur Kindersicherung wurden registriert. Für die Verstöße waren
Bußgelder zwischen 30 und 50 Euro fällig.
Laut Bundesanstalt für Straßenwesen (Bast) lag die Anschnallquote im
vergangenen Jahr bei 98 % und ist damit nahezu konstant hoch. Auf
Rückbänken liegt die Quote niedriger: 96 %. Bei der Benutzung von
Rückhaltesystemen für Kinder erkannten die Experten eine Steigerung
von 77% auf 84 %. In den vergangenen drei Jahren waren in
Nordrhein-Westfalen jeweils zwischen 20% und 25% der tödlich
verunglückten Fahrzeuginsassen nachweislich nicht angeschnallt.
Die Polizei rät, den Gurt sowie die vorgeschriebenen Kindersitze
konsequent - sei die Strecke noch so kurz - zu nutzen. Zur
Reduzierung des Verletzungsrisikos bei Verkehrsunfällen ist der
Sicherheitsgurt auch in den modernsten Fahrzeugen unverzichtbar.
Kreispolizeibehörde Paderborn
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