Beamte der Kempener Polizeiwache konnten heute
Morgen in der Kempener Innenstadt zwei Betrüger festnehmen.
Die beiden 19 und 20 Jahre alten Klever hatten gegen 10:00 Uhr in
einem Sportgeschäft versucht, mit einer gestohlenen EC-Karte zu
bezahlen.
Nachdem sie zweimal eine falsche PIN eingegeben hatten, verließen die
beiden Betrüger das Geschäft. Zwei Angestellte des Geschäfts
verfolgten daraufhin die beiden Tatverdächtigen. Eine kurze Zeit
später eintreffende Streife der Kempener Polizei konnte die beiden
mutmaßlichen Betrüger im Bereich Buttermarkt/Peterstraße nach Hinweis
der Zeugen festnehmen.
Bei der Durchsuchung konnten die Polizisten bei dem 20-Jährigen die
benutzte EC-Karte und einen auf gleiche Personalien ausgestellten
Personalausweis auffinden und sicherstellen.
Beide Tatverdächtigen wurden mit zur Wache genommen.
Bei der Personalienüberprüfung stellten die Beamten fest, dass der
19-Jährige noch vier Wochen Jugendarrest abzusitzen hat. Er wurde
einer Jugendarrestanstalt zugeführt.
Der 20-Jährige räumte in seiner Vernehmung ein, EC-Karte und
Personalausweis vor ungefähr zwei Wochen in Kleve in einem
Schuhgeschäft gestohlen zu haben.
Seitdem habe er gemeinsam mit einem anderen Komplizen ca. zehn mal
versucht, die gestohlene EC-Karte einzusetzen. Dies sei in der Hälfte
der Fälle auch gelungen.
In diesem Zusammenhang weist die Polizei darauf hin, EC- und
Kreditkarten so sorgfältig wie Bargeld zu behandeln. EC-Karten und
PIN sollten immer getrennt voneinander aufbewahrt werden.
Sollte es trotz aller Vorsichtsmaßnahmen zum Verlust Ihrer EC-Karte
oder Kreditkarte kommen, sollten Sie diese nicht bei Ihrer Bank
sperren lassen, sondern auch bei der Polizei als gestohlen melden!
Die Polizei meldet dann die Daten Ihrer abhanden gekommenen
Debitkarte (Bankleitzahl, Kontonummer und Kartenfolgenummer) dem
Kooperationspartner des Einzelhandels. Von dort werden diese Daten an
die dem KUNO-Sperrsystem angeschlossenen Einzelhandelsgeschäfte
weitergeleitet. Nur so ist Ihre Karte auch für das
Lastschriftverfahren (Bezahlen mittels Karte plus Unterschrift)
gesperrt!
Händlern und Kassenpersonal rät die Polizei:
Prüfen Sie bei Kartenzahlung, ob der auf der Karte angegebene Vorname
(weiblich/männlich) zur Kundin oder zum Kunden passt. Vergleichen Sie
die Unterschriften von Zahlungsbeleg und Karte. Lassen Sie sich im
Zweifelsfall Ausweisdokumente mit Lichtbild (z. B. Personalausweis
oder Führerschein) vorlegen. Notieren Sie die Ausweisdaten (auch
Ausweisart und -nummer, ausstellende Behörde, Ort und Datum der
Ausstellung).
Lehnen Sie bei Unstimmigkeiten die Kartenzahlung sicherheitshalber ab
und schlagen Sie andere Zahlungsarten vor./bk (1186)
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