Wald-Michelbach: Gefahrensituationen beim Abbiegen am "Grünpfeil" / Hinweise der Polizei
Wenn man von der Ulfenbachstraße in die
Ludwigstraße nach rechts abbiegt, ist an der Ampelanlage ein
Grünpfeil montiert. Der lässt zu, dass man trotz rot geschalteter
Ampel nach rechts abbiegen darf. Allerdings muss man einige
Vorschriften beachten. Es ist zwingend notwendig, an der Haltelinie
zu stoppen. Der Fahrzeugführer darf nur aus dem rechten Fahrstreifen
abbiegen. Er muss dafür sorgen, dass er beim Abbiegen eine
Behinderung und Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausschließt.
Gegebenenfalls muss noch einmal im Kreuzungsbereich gewartet werden.
In der Ulfenbachstraße kam es in der letzten Zeit vermehrt zu
Gefahrensituationen. Einige Verkehrsteilnehmer hatten nicht das
vorgegebene Haltegebot beachtet. In anderen Fällen mussten
nachfolgende Autofahrer scharf bremsen, da sie nicht mit dem
vorschriftsmäßigen Stopp des vor ihn stoppenden Fahrzeugs rechneten.
Auf diese Situation reagiert die Polizei Wald-Michelbach. Die Beamten
werden an dieser Kreuzung vermehrt kontrollieren.
Verkehrsteilnehmer, die den Grünpfeil nutzen und sich nicht an die
Verkehrsvorschriften halten, müssen mit Strafe rechnen. Dass kann
bedeuten, dass sie 15 bis 35 Euro Verwarnungsgeld bezahlen müssen.
Bei Behinderung, Gefährdung oder einem Verkehrsunfall wird es
wesentlich teurer. Zudem sind die Geldbußen dann mit Punkten und
Fahrverbot verknüpft.
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