Das Land zahlt den Kommunen im Jahr 2010 eine 
Soforthilfe von 300 Millionen Euro. Das geht aus dem Gesetzentwurf 
zur Änderung des Gemeindefinanzierungsgesetzes (GFG) für das Jahr 
2010 hervor, den Innen- und Kommunalminister Ralf Jäger heute (29.09)
in den Landtag eingebracht hat. Damit wird d ...

30.09.2010

Land gibt Kommunen 300 Millionen Euro zusätzlich in 2010


Das Land zahlt den Kommunen im Jahr 2010 eine
Soforthilfe von 300 Millionen Euro. Das geht aus dem Gesetzentwurf
zur Änderung des Gemeindefinanzierungsgesetzes (GFG) für das Jahr
2010 hervor, den Innen- und Kommunalminister Ralf Jäger heute (29.09)
in den Landtag eingebracht hat. Damit wird das GFG 2010 rückwirkend
um rund 4 Prozent auf dann 7,9 Milliarden Euro aufgestockt. "Als
verlässlicher Partner an der Seite der Kommunen setzt die
Landesregierung damit einen ersten Schritt ihres "Aktionsplans
Kommunalfinanzen" um", sagte Jäger.

Nach dem Gesetzentwurf ist beabsichtigt, die Kommunen in
Nordrhein-Westfalen noch in diesem Jahr wieder mit 133 Millionen Euro
am Aufkommen des Landes an der Grunderwerbsteuer zu beteiligen.
Gleichzeitig sollen die Kommunen nicht mehr mit jährlich 166,2
Millionen Euro an der Konsolidierung des Landeshaushalts beteiligt
werden. "Die Vorgängerregierung hat diese Mittel im kommunalen
Finanzausgleich jahrelang den Kommunen vorenthalten. Diese
Ungerechtigkeit wollen wir damit jetzt beseitigen", bekräftigte der
Kommunalminister.

Rund 255,5 Millionen Euro sind für die Aufstockung der frei
verwendbaren Schlüsselzuweisungen eingeplant. Die verbleibenden
Mittel sollen der Erhöhung der Ansätze der Investitionspauschalen
dienen, die finanzkraftunabhängig zugewiesen werden. "Damit
profitieren von der Soforthilfe vor allem die finanzschwächeren
Kommunen, aber auch die finanzstarken gehen nicht leer aus", sagte
Jäger. Die Sonderpauschalen in den Bereichen Schule/Bildung sowie im
Bereich Sport und die Zuweisungen aufgrund besonderer Bedarfe bleiben
unverändert.

Das Ministerium für Inneres und Kommunales legte auf der Basis des
Gesetzentwurfs außerdem eine Modellrechnung vor, woraus jede Kommune
exakt ermitteln kann, wie viele zusätzliche Mittel sie aus dem


kommunalen Finanzausgleich erhalten soll. Die Modellrechnung ist im
Internet unter http://www.mik.nrw.de/bue/434.htm abrufbar.

Beispiel:

Die Stadt Leverkusen erhält danach für das Jahr 2010 zusätzliche
Zuweisungen in Höhe von insgesamt 2 418 430,26 Euro (Anlage 1, Spalte
9). Das sind 4 Prozent (Anlage 1, Spalte 10) mehr als nach dem
ursprünglichen Gemeindefinanzierungsgesetz 2010. Alleine an
Schlüsselzuweisungen ist in 2010 ein erhöhter Betrag von 2 119 602
Euro (Anlage 1, Spalte 3) vorgesehen.







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