Mit zwei Fällen von Trunkenheitsfahrten
hatte es die Polizei am gestrigen Tag zu tun.
Zunächst hatte ein Zeuge gegen 16:00 Uhr die Polizei angerufen und
mitgeteilt, dass soeben eine Frau beim Einparken mit ihrem Pkw einen
Verkehrsunfall auf der Ahornstraße in Resse verursacht hatte. Sie
stieß erst gegen ein parkendes Fahrzeug und dann gegen einen, auf
einem Grünstreifen abgelegten Kühlschrank. Dann ging sie, ohne sich
um den entstandenen Schaden zu kümmern, in eine Kleingartenanlage.
Die benachrichtigten Polizisten trafen die 43-jährige
Gelsenkirchenerin schlafend auf einer Holzbank in ihrer Gartenlaube
an. Auf einem Tisch stand eine halbleere Rotweinflasche. Als die
Beamten die Frau mit dem Vorwurf des Verkehrsunfalls konfrontierten,
gab sie diesen auch zu. Außerdem sagte sie, dass sie bei einer
Freundin zuvor eine Flasche Weißwein getrunken hatte. Ein Alkoholtest
zeigte über 1,9 Promille als Ergebnis. Da nicht ausgeschlossen werden
konnte, dass die Gelsenkirchenerin auch noch nach dem Unfall Alkohol
getrunken hatte, entnahm ihr ein Arzt zwei Blutproben. Ihren
Führerschein stellten die Beamten sicher.
Gegen 19:45 Uhr fuhr dann eine Streifenwagenbesatzung nach Horst in
die Strundenstraße. Zeugen hatten mitgeteilt, dass ein Mann sich
einem Kiosk mehrere Bierflaschen gekauft hatte. Anschließend stieg er
in sein Auto. Beim Ausparken würgte er es dann mehrfach ab, bevor er
davon fuhr. Mit einer genauen Personenbeschreibung des Fahrers und
den Fahrzeugangaben fuhren die Beamten dann zur Halteranschrift. Dort
trafen sie den 43-jährigen Gelsenkirchener und seine Schwester an.
Beide wirkten stark alkoholisiert. Tests bestätigten die Vermutungen
der Beamten. 1,3 Promille bei dem 43-Jährigen, 2,4 Promille bei der
Schwester zeigten die Geräte an. Der Gelsenkirchener stritt jedoch
die Fahrt vom Kiosk vehement ab. Er gab an, dass seine Schwester
gefahren sei. Die Zeugen hatten aber eindeutig einen Mann als Fahrer
erkannt und die Schwester auf dem Beifahrersitz gesehen. Logische
Konsequenz, auch hier entnahm ein Arzt dem Delinquenten eine
Blutprobe. (G. Hesse)
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