Als Kanalhaie bezeichnet man Täter, die
den Umstand
nutzen, dass Grundstückseigentümer in Nordrhein-
Westfalen spätestens bis zum 31. Dezember 2015
einen Nachweis über die Dichtigkeit bestehender Abwasserleitungen
erbringen müssen.
Kanalhaie bieten häufig in betrügerischer Absicht ihre Hilfe bei der
Inspektion des Abwasserkanals eines Hauses an und unterbreiten dabei
vermeintlich günstige Angebote.
Regelmäßig finden die Täter bei der Inspektion
angebliche Defekte, deren Reparatur zu weit überteuerten Preisen
durchgeführt wird.
Häufige Opfer der Kanalhaie sind Seniorinnen und Senioren, die oft an
der Haustür überrumpelt werden.
In den letzten Tagen gab es mehrere solcher Fälle in Kaarst.
Ausnahmslos Personen im fortgeschrittenen Alter wurden von
ortsfremden Mitarbeitern einer Firma Kontroll- und Sanierungsarbeiten
am Kanal angeboten.
In einigen Fällen kam es zu Vertragsabschlüssen, die ein Volumen von
mehreren tausend Euro hatten.
Wie kann man sich schützen?
Um nicht Opfer von Kanalhaien zu werden, empfiehlt die Polizei:
Lassen Sie sich alle Untersuchungsangebote
schriftlich aushändigen.
Holen Sie zu jedem Angebot Vergleichsangebote
ein.
Vereinbaren Sie vertraglich, dass festgestellte
Schäden schriftlich und möglichst mit Fotos dokumentiert werden.
Wenn Sie einen Auftrag zur Kanaluntersuchung
erteilen, erteilen Sie nicht gleichzeitig einen pauschalen
Reparaturauftrag.
Holen Sie für die Reparatur ebenfalls Vergleichsangebote ein.
Schließen Sie keine Haustürgeschäfte ab! Seriöse
Unternehmen sprechen Sie nicht an der Haustür
an.
Informieren Sie sich vorab.
Sprechen Sie mit Personen Ihres
Vertrauens über Ihr Vorhaben, bevor Sie einen
Auftrag erteilen.
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