Die Bundespolizei informiert zum Fußballspiel
FC Carl-Zeiss Jena gegen F.C. Hansa Rostock
- Verbot der Mitnahme von Glasflaschen -
Am Sonnabend, den 02. Oktober 2010 findet im
Ernst-Abbe-Sportfeld in Jena das Punktspiel der 3. Liga zwischen FC
Carl-Zeiss Jena und dem F.C. Hansa Rostock statt. Bei der
Spielansetzung handelt es sich um ein emotional getragenes Derby,
dessen rivalisierende Bedeutung über Jahre gewachsen ist. Von einer
hohen Mobilisierung in beiden Fanlagern ist auszugehen.
Zur Unterstützung ihrer Mannschaften werden zahlreiche Fans mit
Zügen der Deutschen Bahn AG und anderer Eisenbahnverkehrsunternehmern
nach Jena anreisen. Ein Sonderzug der Deutschen Bahn AG wird zwischen
Rostock und Jena verkehren. Die Abfahrt des Sonderzuges in Rostock
ist für 06:59 Uhr vorgesehen. Die Zugfolge wird Rostock - Bützow -
Schwerin - Jena-Paradies sein. Die Rückfahrt mit dem Sonderzug ist
gegen 16:48 Uhr ab Jena-Paradies in die Ostseestadt geplant.
Aus Sicherheitsgründen ist für Bahnreisende die Mitnahme von
Glasflaschen in dem Sonderzug sowie den Regelzügen auf den
Bahnstrecken
- Rostock - Schwerin - Halle - Jena und zurück
- Stralsund - Züssow - Pasewalk - Berlin - Halle - Jena und
zurück
- Neubrandenburg - Neustrelitz - Berlin - Halle - Jena und
zurück
durch eine Allgemeinverfügung der Bundespolizei untersagt. Dieses
Verbot gilt für den Sonderzug am 02.10.2010 im Zeitraum von 04:00 -
24:00 Uhr und für die genannten Regelzugverbindungen am 02.10.2010 im
Zeitraum von 04:00 Uhr - 12:00 Uhr (Anreise) und im Zeitraum von
16:00 Uhr - 24:00 Uhr (Abreise).
Die Untersagung ist erforderlich, da in der Vergangenheit
alkoholisierte Fußballfans erhebliche Straftaten begangen haben und
dadurch andere Reisende gefährdet und das Eigentum der Deutschen Bahn
AG beschädigt haben. Hierbei wurden wiederholt Glasflaschen gezielt
als Wurfgeschosse gegen Polizeibeamte, andere Fangruppen oder
Schienenfahrzeuge eingesetzt.
Die Einhaltung des Verbotes in den Zügen wird durch Beamte der
Bundespolizei überwacht. Die Bundespolizei wird auch an den Abfahrts-
und Zusteigebahnhöfen Kontrollen durchführen.
Es wird darum gebeten, rechtzeitig vor Abfahrt der Züge an den
entsprechenden Bahnhöfen zu erscheinen. Bei Verstößen gegen die
Allgemeinverfügung können ein Platzverweis durch die Bundespolizei
oder der Ausschluss von der Beförderung durch das
Eisenbahnverkehrsunternehmen drohen.
Die Bundespolizeidirektion Bad Bramstedt nimmt als Bundesbehörde ihre
Aufgaben in Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern sowie in Nord-
und Ostsee und anlassbezogen darüber hinaus wahr.
Dazu sind ihr als operative Dienststellen die
Bundespolizeiinspektionen in Flensburg, Kiel, Rostock, Stralsund und
Pasewalk sowie die Bundespolizeiinspektion Kriminalitätsbekämpfung
Rostock und eine Mobile Kontroll- und Überwachungseinheit
unterstellt. Mit den Bundespolizeiinspektionen See in Neustadt in
Holstein, Warnemünde und Cuxhaven verfügt sie als einzige
Bundespolizeidirektion über eine maritime Einsatzkomponente
"Bundespolizei See", um die Seegrenze in der Nord- und Ostsee
(Schengen-Außengrenze) zu überwachen.
Die Bundespolizeidirektion Bad Bramstedt beschäftigt insgesamt ca.
2600 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, darunter Polizeibeamte,
Verwaltungsbeamte und Tarifbeschäftigte.
Auf Grundlage des Bundespolizeigesetzes und anderer Gesetze nimmt sie
umfangreiche und vielfältige Aufgaben wahr.
Dazu gehören insbesondere:
-
der grenzpolizeiliche Schutz des Bundesgebietes,
- die bahnpolizeilichen Aufgaben
- die grenzpolizeilichen, schifffahrtspolizeilichen und
umweltpolizeilichen Aufgaben in Nord- und Ostsee.
Weitere Informationen zur Bundespolizei und zur
Bundespolizeidirektion Bad Bramstedt erhalten Sie unter
www.bundespolizei.de.
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