Bad Gandersheim, Stadtgebiet am Fr., den 
18.01.2013, 14.30 Uhr. Im Rahmen der Streife wurde ein Fzg.-Gespann 
(Traktor und Anhänger) überprüft. Dabei fiel auf, dass zwar für das 
Zugfahrzeug eine Zulassung und damit auch ein Versicherungsschutz 
besteht. Aber der mitgeführte Anhänger war ohn ...

20.01.2013

Verstoß gegen PflichtVersGesetz


Bad Gandersheim, Stadtgebiet am Fr., den
18.01.2013, 14.30 Uhr. Im Rahmen der Streife wurde ein Fzg.-Gespann
(Traktor und Anhänger) überprüft. Dabei fiel auf, dass zwar für das
Zugfahrzeug eine Zulassung und damit auch ein Versicherungsschutz
besteht. Aber der mitgeführte Anhänger war ohne Kennzeichen und damit
auch ohne Zulassung bzw. ohne Versicherungsschutz. Weitere techn.
Mängel wurden festgestellt. Zulassungsfreie Anhänger dürfen
grundsätzlich nur in der Land.- und Forstwirtschaft genutzt werden.
Versicherungsschutz besteht über die Zugmaschine. Strafrechtliche und
verkehrsordnungswidrigkeitenrechtl. Verfahren werden eingeleitet. /
Se.




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Polizeikommissariat Bad Gandersheim
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