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Gezielte Kontrollen der Polizei gegen Alkohol- und Drogeneinfluss am Steuer

ID: 1000554

(ots) - SR/ Bielefeld - Die Polizei Bielefeld wird in
der Weihnachtszeit und zum Jahreswechsel gezielte Verkehrskontrollen
im Hinblick auf Alkohol- und Drogenbeeinflussung durchführen.
Erfahrungsgemäß ist in der Wehnachtszeit und zum Jahreswechsel mit
einer verstärkten Teilnahme am Straßenverkehr unter Alkohol- und
Drogeneinfluss zu rechnen. Die Kontrollen dienen der Bekämpfung einer
der Hauptunfallursachen und tragen dazu bei, die Verkehrssicherheit
nachhaltig zu erhöhen.

Jeder, der sich unter Alkohol- und/ oder Drogeneinfluss hinter das
Steuer setzt, gefährdet nicht nur sich selbst, sondern bringt auch
andere in große Gefahr, verletzt oder gar getötet zu werden. Auch am
Morgen nach einer feucht-fröhlichen Feier ist der Restalkoholgehalt
unter Umständen noch so hoch, dass sich eine Autofahrt grundsätzlich
verbietet.

Ein Autofahrer begeht ab 0,5 Promille eine Ordnungswidrigkeit -
die Folgen können Geldbuße, Punkte und Fahrverbot sein. Ab 1,1
Promille begeht der Autofahrer eine Straftat, was Geldstrafe und
Fahrerlaubnisentzug zur Folge haben kann. Auch bereits ab 0,3
Promille ist der Führerschein in Gefahr - bei auffälligem Verhalten,
so genannten Ausfallerscheinungen, oder bei einem Unfall kann die
Fahrerlaubnis entzogen werden. Da Alkohol sich bei jedem
unterschiedlich auswirkt, kann schon ein Glas Alkohol zu viel sein.
Alkoholtypische Auswirkungen können einen eingeschränkte Wahrnehmung,
Enthemmung, falsche Einschätzung von Geschwindigkeiten und
Entfernungen, Blickfeldverengung und Beeinträchtigung von Reaktion
und Koordination sein.

Fahrten unter Drogeneinfluss werden über das Straßenverkehrsrecht
sowie das Strafgesetzbuch geahndet und können Geldbußen, bzw.
Geldstrafen, Punkte, Fahrverbote und den Entzug der Fahrerlaubnis zur
Folge haben. Die Auswirkungen von Drogenkonsum sind nicht




vorhersehbar und individuell sehr unterschiedlich. Drogenkonsum kann
unter anderem Erschöpfungszustände, Selbstüberschätzung, Euphorie,
gestörte Bewegungsabläufe, Konzentrations- und Reaktionsschwächen
bewirken. Die Wirkung kann über mehrere Stunden, aber auch bis zu
mehreren Tagen andauern. Während des Wirkungszeitraums, der stark
variieren kann, besteht eine ständige Fahruntauglichkeit. Das
Unfallrisiko wird durch Mischkonsum von Alkohol und Drogen
potenziert.

Die Polizei appelliert: Lassen Sie ihr Fahrzeug stehen, wenn Sie
Alkohol trinken wollen und steigen Sie auf Busse, Bahnen oder Taxen
um, oder klären Sie bereits vor Fahrtantritt, wer nüchtern bleibt.
Setzen Sie sich als Mitfahrer nie zu unter Alkohol- oder
Drogeneinfluss stehenden Fahrern ins Auto. Versuchen Sie diese von
der Fahrt abzuhalten.




Rückfragen bitte an:

Polizeipräsidium Bielefeld
Kurt-Schumacher-Str. 46

33615 Bielefeld

Leitungsstab Pressestelle
Telefon: 0521/545-3020, -3022, -3023
Fax: 0521/545-3025
E-Mail: pressestelle(at)polizei-bielefeld.de


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Datum: 23.12.2013 - 12:15 Uhr
Sprache: Deutsch
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