Polizeidirektion Bad Segeberg /
Umgang mit Feuerwerkskörpern - Hinweise der Polizei
(ots) - Dieses Jahr beginnt am Freitag, dem 28.
Dezember 2013, der alljährliche Feuerwerksverkauf. Auch die
Polizeidirektion Bad Segeberg möchte deshalb erneut vor dem
leichtfertigen Abbrennen von Pyrotechnik warnen. Pyrotechnische
Gegenstände der Klasse II (zum Beispiel Böller, Raketen) dürfen
grundsätzlich am 31.12. und 01.01. ganztägig von volljährigen
Personen abgebrannt werden. Teilweise ist dies in einzelnen Gemeinden
und Städten nur verkürzt erlaubt. Das Abbrennen ist verboten in der
Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen und dort,
wo es wegen der Brandgefahr sonst verboten sein kann (zum Beispiel in
der Nähe brandempfindlicher Gebäude) beziehungsweise durch die
zuständige Behörde verboten wurde. Zur Gefahrenabwehr kann die
Polizei pyrotechnische Gegenstände sicherstellen, zum Beispiel, wenn
Personen unter 18 Jahren angetroffen werden, die Böller der Klasse II
mitführen oder abbrennen. In diesen Fällen müssen Eltern die
Silvesterknaller bei der Polizei abholen. Die Polizei rät: Üben Sie
besondere Vorsicht im Umgang mit Feuerwerkskörpern. Klären Sie Ihre
Kinder über die Gefahren auf und vermeiden Sie den Umgang mit
Feuerwerk im alkoholisierten Zustand. Ganz besonders wichtig: Finger
weg von ungeprüften,sogenannten "Polenböllern", die in ihrer
Sprengkraft nicht eingeschätzt werden können und somit
lebensgefährlich sind!
Weitere rechtliche Informationen finden Sie im Sprengstoffgesetz
und in der Sprengstoffverordnung.
ots Originaltext: Polizeidirektion Bad Segeberg
Digitale Pressemappe:
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Rückfragen bitte an:
Polizeidirektion Bad Segeberg
- Pressestelle -
Dorfstr. 16-18
23795 Bad Segeberg
Silke Westphal
Telefon: 04551 884 2020
E-Mail: silke.westphal(at)polizei.landsh.de
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Datum: 27.12.2013 - 11:34 Uhr
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