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Nachtrag PK Weyhe 28.12.2013

ID: 1001881

(ots) - Schwerer Diebstahl aus Firmengebäude -Versuch-
TZ: Sa., 28.12.2013, 00.25 Uhr TO: 28816 Stuhr-Brinkum,
Gottlieb-Daimler-Straße Herg.: Der Beschuldigte (54J) gelangt durch
eine bereits vorhandene Öffnung im Maschendrahtzaun auf das umzäunte
Firmengelände. Hier versucht er ein Fenster des Firmengebäudes
aufzuhebeln. Der Zeuge (59J) beobachtet diesen Vorgang über eine
Videoanlage und begibt sich ebenfalls auf das Grundstück, wo er
wenige Minuten später den Beschuldigten anspricht. Der Beschuldigte
flieht daraufhin vom Tatort, kann jedoch in der Nähe durch den Zeugen
gestellt werden. Der Zeuge selbst ist Mieter auf dem Grundstück und
stellt anhand eines mitgeführten Ausweises die Personalien des
Beschuldigten fest. Beim Hinzukommen der Streifenbesatzung wirft der
Beschuldigte sein zuvor benutztes Hebelwerkzeug (Schraubendreher)
weg. Es entstand nur geringer Schaden.

Schwerer Diebstahl eines PKW -Totalentwendung- TZ: 19.12.2013,
18.00 - 27.12.13, 17.30 Uhr TO: 28816 Stuhr-Varrel, Lessingstraße
Herg.: Der Geschädigte stellte am 19.12.13 seinen PKW Audi Q 5,
schwarz, Kennzeichen DH-SV ... vor seinem Haus ab und fuhr
anschließend in Urlaub. Als er am 27.12.13 zurückkehrte, mußte er
feststellen, dass unbekannte Täter den PKW Audi Q5 entwendet haben.
Einen Tatverdacht konnte der Geschädigte nicht nennen. Schaden: ca.
50.000,-- EUR

Sachbeschädigung TZ: 24.12.2013, 00.00 Uhr TO: 28844
Weyhe-Dreye, Gutenbergstraße Herg.: Der Zeuge(32J) beobachtete wie
der vermeintlich Beschuldigte mutwillig den Zaun der Firma
beschädigte. Weiterhin schlug der Beschuldigte gegen den dort
angebrachten Briefkasten und beschädigte diesen ebenfalls. Schaden:
ca. 2000,--EUR

Fahren ohne Fahrerlaubnis in zwei Fällen TZ: 27.12.2013, 18.20
Uhr TO: 28816 Stuhr-Seckenhausen, Hauptstraße Herg.: Ein 17j.




Beschuldigter führte ein Kleinkraftrad im öffentlichen Verkehrsraum
mit ca. 60 km/h, obwohl er nur eine Prüfbescheinigung zum Führen von
Mofa bis 25 km/h vorweisen konnte. Der Besch. räumte ein, dass er die
Drossel des Zweirades ausgebaut hat. Eine Höchstgeschwindigkeit von
55 km/h gab er selbst an. Ein 16j. Beschuldigter führte ebenfalls ein
Kleinkraftrad im öffentlichen Verkehrsraum mit ca. 60 km/h, was er
auf Vorhalt einräumte. Auch hier war die Leistung des Zweirades
verändert worden. In beiden Fällen wurde die Weiterfahrt untersagt
und der Rückbau der beiden Zweiräder angeordnet.




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Datum: 28.12.2013 - 13:26 Uhr
Sprache: Deutsch
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