Geldstrafe bezahlt, Haftbefehl abgewendet
(ots) - Weil sein Anwalt für ihn die erforderliche
Geldstrafe i.H.v. 743,74 Euro bezahlte, öffneten sich für einen
polnischen Staatsangehörigen die Türen der Dienststelle wieder. Der
41-Jährige war heute Morgen an der Autobahnanschlussstelle Görlitz
festgenommen worden. Nach ihm fahndete die Staatsanwaltschaft München
mit einem Haftbefehl. Das Amtsgericht München hatte wegen
gefährlicher Körperverletzung die Vollstreckung der
Ersatzfreiheitsstrafe gegen den Mann angeordnet.
In Bad Muskau war es auch ein 41-Jähriger, der festgenommen wurde.
Bundespolizisten überprüften seine Personalien und stellten dabei
fest, dass die Staatsanwaltschaft Cottbus einen Haftbefehl auf ihn
ausgestellt hatte. Wie sich herausstellte, hatte das Amtsgericht
Cottbus in fünf einzelnen Fällen jeweils für einen Tag die
Erzwingungshaft angeordnet, weil der Cottbuser die Zahlung von
Bußgeldern verweigerte. Die Weigerungshaltung war ihm dann gestern
Nachmittag wohl vergangen, er zahlte insgesamt 85,00 Euro und zog
weiter.
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Datum: 03.01.2014 - 13:38 Uhr
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