S-Bahn-Verkehr nach Güstrow durch alkoholisierte Fußballfans behindert
(ots) - Eine Gruppe von ca. 40 Personen, die
der Fußballfanszene zuzuordnen sind, fuhr mit einer S-Bahn, Linie S 3
am Samstag, den 04.12.2014 gegen 12:10 in Richtung Güstrow. Ziel der
Reise war der 4. Bowling-Center-Cup der B-Junioren
(Fußballhallenturnier) in Güstrow. Bei der Fahrausweiskontrolle im
Zug konnten mehrere Personen keinen Fahrausweis vorweisen, so dass
das Zugpersonal diese Personen aufforderte, den Zug beim Halt in
Kavelstorf zu verlassen. Die betroffenen Personen konnten am dortigen
Automaten Fahrausweise erwerben und hätten die Fahrt nach Güstrow mit
einer späteren S-Bahn-Verbindung fortgesetzt.
Um aber die weitere Mitfahrt in diesem Zug für die Personen ohne
Fahrausweis zu gewährleisten, blockierten andere Personen aus dieser
Gruppe die Türen des Zuges, so dass dieser nicht abfahren konnte. Die
eingesetzte Streife der Bundespolizeiinspektion Rostock forderte
sofort Verstärkung an, da ein Großteil der Personen unter
Alkoholeinfluss stand und eine aggressive Grundstimmung vorherrschte.
Von 9 Personen, die ohne Fahrausweis im Zug saßen, wurden die
Personalien aufgenommen. Bei Eintreffen der hinzugezogenen Kräfte von
Bundes- und Landespolizei flüchtete die gesamte Gruppe aus dem Zug in
Richtung Prisannewitz.
Mit 86 Minuten Verspätung fuhr die S-Bahn um 13:40 Uhr nach
Güstrow. Im Zug befanden sich 5 Reisende.
Die geflüchtete Gruppe kam zur Abfahrt des nächsten Zuges zum
Haltepunkt Kavelstorf zurück und durch die 16 Polizeibeamten von
Bundes- und Landespolizei erfolgte eine Gefährdungsansprache. Die
anschließende Weiterfahrt nach Güstrow erfolgte ohne Vorkommnisse.
Da die Rückreisezeiten der Bundespolizei bekannt waren, wurden am
Samstagabend gegen 20:45 Uhr nach Ankunft der S-Bahn aus Güstrow in
Rostock bei 33 Personen, die dieser Gruppe zugehörten, die Identität
festgestellt. Diese Maßnahme wurde mit 40 Polizeibeamten der Bundes-
und Landespolizei durchgeführt. Die Videoaufzeichnungen in den Zügen
wurden für die weiteren Ermittlungen wegen Verdacht der Nötigung,
Störung öffentlicher Betriebe und Erschleichen von Leistungen
gesichert.
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Datum: 05.01.2014 - 12:20 Uhr
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