Stormarn/ 07.01.2014, Dienstag
Brunsbek- Rollerfahrerin bei Unfall schwer verletzt
(ots) - Eine Rollerfahrerin zog sich gestern Nachmittag
in der Hauptstraße bei einem Zusammenstoß mit einem Auto schwere
Verletzungen zu. Die 15- jährige fuhr gegen 15.20 Uhr mit ihrem
Kleinrad (Roller- Mofa- 25 km/h) von Brunsbek aus in Richtung
Stellau. Bevor sie von dort aus jedoch die Landesstraße 160
überqueren durfte, hatte sie das Verkehrszeichen 206 (Halt- Vorfahrt
gewähren) zu beachten. Die 15- jährige hielt auch an, sah aber
offenbar nur nach rechts in Richtung Braak und nicht nach links in
Richtung Stemwarde. Sie fuhr dann wieder an. In dem Moment kam die
51- jährige Reinbekerin mit ihrem Honda CR-V die L 160 von Stemwarde
aus in Richtung Braak angefahren. Die Autofahrerin versuchte noch,
einem Zusammenstoß mit der Rollerfahrerin zu verhindern, was jedoch
nicht mehr gelang. Die 15- jährige zog sich bei dem Zusammenstoß
schwere Verletzungen (Verdacht Wirbelsäulentraum, Beinverletzung) zu
und musste mit dem Rettungswagen in eine Klinik gebracht werden. Eine
Lebensgefahr bestand zu dem Zeitpunkt für sie nicht. Die Autofahrerin
blieb unverletzt. Der Sachschaden wird auf ca. 7000 Euro geschätzt.
Der Honda musste abgeschleppt werden. Den Roller holte später der
Vater der 15- jährigen ab.
Sonja Kurz Pressestelle
Rückfragen bitte an:
Polizeidirektion Ratzeburg
PD Ratzeburg, Pressestelle
Sonja Kurz
Telefon: 04541-809 2010
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bargfeld- Stegen- Motorradfahrer bei Unfall verletzt">
Datum: 08.01.2014 - 12:41 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1006037
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: POL-RZ
Stadt:
Ratzeburg
Kategorie:
Polizeimeldungen
Dieser Fachartikel wurde bisher 0 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
" Stormarn/ 07.01.2014, Dienstag
Brunsbek- Rollerfahrerin bei Unfall schwer verletzt"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Polizeidirektion Ratzeburg (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).