Gesuchter Mann muss ins Gefängnis
(ots) - Wer seine Strafe nicht bezahlt, kommt ins
Gefängnis! Diese Erfahrung machte gestern ein 38-jähriger Pole, als
ihn Bundespolizisten auf der Bundesautobahn 12 kontrollierten.
Der Mann war gegen 12:00 Uhr in Richtung Berlin unterwegs, als er
von den Beamten angehalten und kontrolliert wurde.
Eine Überprüfung seiner Personalien brachte einen Haftbefehl der
Staatsanwaltschaft Oldenburg ans Licht. Laut Haftbefehl wurde er im
Jahre 2009 wegen vorsätzlicher Gefährdung des Straßenverkehrs in
Folge Trunkenheit zu einer Geldstrafe von 800 Euro und 266 Euro
Kosten oder ersatzweisen 40 Tagen Haft verurteilt. Doch zahlte er
damals weder die Strafe, noch meldete er sich im Gefängnis.
Gestern nun stellten ihn die Bundespolizisten erneut vor die
Entscheidung, 1.066 Euro Geldstrafe bezahlen oder Gefängnis. Da der
Mann die geforderte Summe jedoch nicht aufbringen konnte, muss er nun
die 40 Tage Haft absitzen.
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Datum: 14.01.2014 - 14:18 Uhr
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