OH-Bad Schwartau /
Kind angefahren
(ots) - Am Dienstag, 14. Januar 2014, wurde in Bad
Schwartau eine 12-jährige Schülerin angefahren. Sie kam verletzt in
die Kinderklinik in das Lübecker UKSH, wo sie stationär aufgenommen
wurde.
Gegen 13.30 Uhr fuhr eine 23-Jährige mit ihrem roten VW Lupo die
Auguststraße in Richtung Lübeck. Hinter einer Rechtskurve, gegenüber
dem Fußweg "Mittlerer Wassergang", sah die Autofahrerin vier Kinder
nahe des Fahrbahnrands stehen. Ein Mädchen aus der Gruppe lief
plötzlich unvermittelt auf die Fahrbahn und wurde von dem Auto der
jungen Frau erfasst, bevor diese offenbar reagieren konnte. Das Kind
prallte gegen Stoßfänger und Motorhaube und wurde auf die Fahrbahn
geschleudert, wo es verletzt liegen blieb. Nach ersten Erkenntnissen
zog sich die Schülerin diverse Schürfwunden und Prellungen zu und hat
wohl ein Schädel-Hirn-Trauma erlitten. Sie wurde mit dem
Rettungswagen in die Kinderklinik gebracht, wo sie vermutlich einige
Tage verbleiben wird. Die Mutter des Unfallopfers war am Unfallort
erschienen und begleitete ihre Tochter in die Klinik.
Die junge Autofahrerin aus der Gemeinde Timmendorfer Strand war
geschockt über den Unfall und wollte im Anschluss kein Auto mehr
fahren. Sie brauchte keine medizinische Versorgung, wurde aber von
ihrer Mutter abgeholt. Der VW Lupo hat geschätzt einen Schaden von
etwa 1000,- Euro.
Rückfragen bitte an:
Polizeidirektion Lübeck
Anett Dittmer
Telefon: 0451-131 2015
E-Mail: pressestelle.luebeck.pd(at)polizei.landsh.de
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 15.01.2014 - 13:14 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1009677
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: POL-HL
Stadt:
Lübeck
Kategorie:
Polizeimeldungen
Dieser Fachartikel wurde bisher 0 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
" OH-Bad Schwartau /
Kind angefahren"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Polizeidirektion L (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).