Ohne Fahrerlaubnis und Pflichtversicherung
(ots) - Am Sonntagnachmittag führte eine Funkwagenbesatzung
der Wismarer Polizei eine Verkehrskontrolle im Bereich der
Flinkerskoppel in Höhe der ersten Autohäuser des Gewerbegebietes
Rothentor durch. Kontrolliert wurden die Fahrzeuge, die aus Richtung
Wismar-Stadtzentrum kommend in das Gewerbegebiet hineinfuhren. Gegen
16:05 Uhr stellten die Beamten einen Pkw VW fest, bei dem der
Fahrzeugführer während der Fahrt nicht den erforderlichen
Sicherheitsgurt angelegt hatte. Durch die Beamten wurde der VW
angehalten und eine Verkehrskontrolle durchgeführt. Auf Nachfrage
nach dem Führerschein konnte der 24-jährige Fahrer diesen nicht
vorzeigen. Nach weiteren Angaben sollte sich das Dokument zu Hause
beim Fahrer befinden. Eine Überprüfung der Angaben ergab, dass gegen
den 24-Jährigen ein Fahrverbot bis Mitte Februar 2014 vorlag. Bei der
Überprüfung der Fahrzeugzulassung konnten die Beamten zudem
feststellen, dass der Versicherungsschutz des VWs bereits Mitte
Dezember 2012 abgelaufen war. Die Polizisten untersagten die
Weiterfahrt und fertigten die Strafanzeigen wegen des Verdachts des
Fahrens ohne erforderliche Fahrerlaubnis und des Verstoßes gegen das
Pflichtversicherungsgesetz. Die Weiterfahrt untersagten die Beamten
und informierten die Führerscheinstelle und die Zulassungsbehörde.
Rückfragen bitte an:
Polizeiinspektion Wismar
André Falke
Telefon: 03841/203-304
E-Mail: pi-wismar(at)t-online.de
http://www.polizei.mvnet.de
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Datum: 20.01.2014 - 09:49 Uhr
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