Frankenberg - Polizeibeamte sind immer im Dienst - Fahrt ohne Führerschein kommt Frankenberger teuer zu stehen
(ots) - Polizeibeamte sind immer im Dienst, das musste ein
49-jähriger Mann aus Frankenberg jetzt vor dem Amtsgericht in
Frankenberg zur Kenntnis nehmen. Er wurde von der Direktorin des
Amtsgerichts Frankenberg, Frau Andrea Hülshorst wegen Widerstand
gegen Vollstreckungsbeamte, vorsätzlich Körperverletzung und Fahren
ohne Fahrerlaubnis zu einer Geldstrafe von 6000 Euro, 2500 Euro
Schadensersatz, Führerscheinsperre für 1 Jahr und 6 Monate sowie
Einziehung seines PKW verurteilt. Ein Polizeibeamter der
Polizeistation Frankenberg war am Freitag, den 4. Oktober vergangenen
Jahres in der Röddenauer Straße unterwegs, als er den 49- jährigen
Mann aus einer Spielhalle kommen sah. Aus seiner dienstlichen
Tätigkeit war dem Polizeibeamten bekannt, dass der 49-Jährige nicht
im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist. Diese wurde dem Mann
wegen einer Trunkenheitsfahrt im April 2013 entzogen. Dennoch setzte
sich der Mann an das Steuer eines VW-Golfs und fuhr los. Mit seinem
Privat-PKW nahm der Polizeibeamte die Verfolgung auf und verständigte
seine Kollegen der Polizeistation. Die Fahrt ging quer durch die
Stadt bis zur Wohnanschrift des Mannes. Als der Mann aussteigen
wollte und den zivilen Polizeibeamten erkannte, gab er Vollgas und
flüchtete, der Polizeibeamte hinterher. In der Freilingstraße sprang
der Mann aus seinem Auto und flüchtete zu Fuß. Noch bevor die Beamten
der Polizeistation eingetroffen waren, konnte der Flüchtige von dem
Polizeibeamten in Zivil eingeholt und festgenommen werden. Dabei
wehrte sich der Mann so vehement, dass er sich losreißen und erneut
flüchten konnte. Mit Hilfe eines weiteren Polizeibeamten, der in der
Nachbarschaft wohnt und auf das Geschehen aufmerksam geworden war,
gelang es dann gemeinsam den Flüchtenden einzuholen und bis zum
Eintreffen der Streife festzuhalten. Bei der Festnahme verletzte sich
der erste Polizeibeamte schwer an einer Hand. Er brach sich einen
Finger und konnte 6 Wochen lang keinen Dienst versehen. Neben der
Verurteilung kommen weitere Kosten auf den Frankenberger zu. Das Land
Hessen wird Kosten wegen des Dienstausfalls und die Krankenkasse
Behandlungskosten geltend machen. Da summieren sich schnell weitere
Tausende Euro.
Volker König Polizeihauptkommissar
ots Originaltext: Polizeipräsidium Nordhessen
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Datum: 21.01.2014 - 10:58 Uhr
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