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Einladung an die Medienvertreter





Innenminister Caffier und Landrat Christiansen unterzeichnen Konsolidierungsvereinbarung

ID: 1012797

(ots) - Der Landkreis Ludwigslust-Parchim ist auf einem
guten Weg zur Haushaltskonsolidierung. Sowohl Haushalt als auch
Maßnahmeplan zur Haushaltssicherung lassen erhebliche eigene
Einsparbemühungen erkennen, um eine dauernde finanzielle
Leistungsfähigkeit wieder herzustellen. Das Innenministerium
unterstützt diese Anstrengungen mit ergänzenden finanziellen Hilfen
und schließt eine Konsolidierungsvereinbarung mit dem Landkreis ab.
Die Beiträge des Landkreises zur Haushaltskonsolidierung und die
finanziellen Hilfen des Landes werden in einem öffentlich-rechtlichen
Vertrag, einer Konsolidierungsvereinbarung, geregelt.

"Ab dem Jahr 2014 will der Landkreis seinen Finanzhaushalt für das
laufende Jahr ausgleichen und mit dem Abbau der bisher aufgelaufenen
Fehlbeträge beginnen. Bis 2017 soll der Haushalt vollständig und
dauerhaft ausgeglichen sein. Mit insgesamt 7,5 Mio. EUR aus dem
Finanzausgleichsgesetz unterstützen wir diese
Konsolidierungsanstrengungen des Kreises", sagte Innenminister Lorenz
Caffier.

Zu dem Termin der Unterzeichnung sind Medienvertreter herzlich
eingeladen!

Zeit:27. Januar 2014, 10:00 Uhr
Ort:Schwerin, Ministerium für Inneres und Sport, Arsenal am
Pfaffenteich, Alexandrinenstraße 1

Eine Akkreditierung ist nicht erforderlich, jedoch ein gültiger
Presseausweis. Eine Voranmeldung ist aus organisatorischen Gründen
hilfreich.

Hintergrund:

Für ergänzende Hilfen zum Erreichen des dauerhaften
Haushaltsausgleichs in kreisangehörigen Gemeinden, kreisfreien
Städten und Landkreisen nach § 22 Finanzausgleichsgesetz M-V stellt
der Landesgesetzgeber jedes Jahr Mittel in Höhe von 15 Mio. EUR als
sogenannten Vorwegabzug aus der Finanzausgleichsmasse zur Verfügung.
Die Mittel werden nach dem Prinzip "Hilfe zur Selbsthilfe" gezahlt,




denn die Empfänger müssen alle eigenen Einsparvorgaben ausschöpfen
und selbst einen finanziellen Beitrag leisten. In einer
Konsolidierungsvereinbarung werden diese konkrete, abrechenbaren
Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung festgeschrieben. Diese
Vereinbarung ist ein öffentlich-rechtlicher Vertrag im Sinne des
Landesverwaltungsverfahrensgesetzes.

Die Zuweisungen werden grundsätzlich als nichtrückzahlbare
Zuschüsse gewährt, die bewilligte Gesamtsumme wird in Teilbeträgen
ausgezahlt. Die Entscheidungen über die Gewährung einer Zuweisung
trifft das Ministerium für Inneres und Sport bei kreisangehörigen
Gemeinden im Benehmen mit der für die Gemeinde zuständigen unteren
Rechtsaufsichtsbehörde.




Rückfragen bitte an:

Ministerium für Inneres und Sport Mecklenburg-Vorpommern
Pressestelle
Michael Teich
Telefon: 0385/588-2008
E-Mail: michael.teich(at)im.mv-regierung.de
http://www.regierung-mv.de


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Datum: 21.01.2014 - 13:08 Uhr
Sprache: Deutsch
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Kategorie:

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