Haft und Geldstrafe - Bundespolizei am Flughafen Hamburg vollstreckt zwei Haftbefehle
(ots) - Heute Mittag reiste ein 36 Jahre alter Libanese
von Istanbul nach Hamburg. Bei der grenzpolizeilichen
Einreisekontrolle durch die Bundespolizei stellten die Beamten fest,
dass der Mann per Haftbefehl gesucht wurde. Der 36-Jährige war im
Juli 2013 durch das Amtsgericht Hamburg Wandsbek wegen Trunkenheit im
Verkehr zu sechs Monaten Haft rechtskräftig verurteilt worden. Die
Staatsanwaltschaft Hamburg schrieb den Libanesen im Dezember 2013 zur
Festnahme aus. Seine Reise endete heute am Flughafen. Er wurde in die
Haftanstalt eingeliefert.
Bereits gestern Abend konnte die Bundespolizei einen 46-jährigen
Deutschen festnehmen, der zur Einreisekontrolle aus London erschien.
Da der Mann durch die Staatsanwaltschaft Berlin zur Festnahme
ausgeschrieben war, eröffneten die Bundespolizisten dem 46-Jährigen
am Abend den Haftbefehl. Jetzt hieß es 800,00 Euro zahlen oder 40
Tage Haft. Denn im November 2010 hatte das Amtsgericht Berlin
Tiergarten den Deutschen zu 40 Tagessätzen á 20,00 Euro verurteilt.
Nachdem der Mann die offene Geldstrafe von 800,00 Euro plus 219,50
Euro Kosten beglichen hatte, konnte er seine Reise fortsetzen.
Rückfragen bitte an:
Bundespolizeiinspektion Flughafen Hamburg
Maik Lewerenz
Telefon: +49 40 500 27-104
Mobil: +49 172/4275608
E-Mail: maik.lewerenz(at)polizei.bund.de
www.bundespolizei.de
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 21.01.2014 - 14:13 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1012874
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: BPOL-HH
Stadt:
Hamburg
Kategorie:
Polizeimeldungen
Dieser Fachartikel wurde bisher 0 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
" Haft und Geldstrafe - Bundespolizei am Flughafen Hamburg vollstreckt zwei Haftbefehle"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Bundespolizeiinspektion Flughafen Hamburg (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).