Nr.: 0037 --Ermittlungsergebnisse zum nicht identifizierten Flugobjekt--
(ots) - Gemeinsam Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft
Bremen und der Polizei Bremen
Ort: Bremen
Zeit: 06.01.2014
Am 06.01.2014 beobachtete die Flugsicherung des Flughafens Bremen
gegen 18:30 Uhr ein nicht identifiziertes Flugobjekt im Luftraum über
Bremen. Auch verschiedene Bürger und Polizeibeamte gaben Hinweise auf
dieses Objekt. Aufgrund des Vorfalls wurden umfangreiche Ermittlungen
wegen gefährlichen Eingriffes in den Luftverkehr eingeleitet. Nach
der Auswertung von über 50 Hinweisen und diversen Zeugenbefragungen
geben die Staatsanwaltschaft Bremen und die Ermittler der
Kriminalpolizei jetzt eine Bewertung zum Fall ab:
Der weiterhin unbekannte Betreiber des nicht identifizierten
Flugobjekts dürfte aus der Modelflug- bzw. Multicopterszene kommen.
Darauf deuten Zeugenaussagen von Beobachtern und Experten hin.
Einige Bürger dürften den eingesetzten Polizeihubschrauber
beobachtet und beschrieben haben.
Hinweisgeber aus dem Bremer Westen werden zu ihrem
Beobachtungszeitraum eine Air France Maschine in ihren Warteschleifen
über Bremen gesehen haben. Das hat die Auswertung von Geo-Daten
ergeben.
Der Copter bzw. ein Gerät aus der Modelflugszene wird nach
bisheriger Einschätzung der Ermittler von einem professionellen
Hobby-Modelflieger vom Computer am Schreibtisch oder von der grünen
Wiese gelenkt worden sein. Nach übereinstimmender Einschätzung von
Experten sind Angaben zum Licht des Objekts bzw. der Flughöhe kaum
verwertbar. Angaben zur Größe und Entfernung sind im Nachthimmel
schwer bestimmbar.Gezielte Ermittlungen gegen verdächtige Personen
aus der beschriebenen Szene führten zu keinen konkreten
Ermittlungsergebnissen.
Die Staatsanwaltschaft und die Polizei warnen ausdrücklich vor der
illegalen Nutzung solcher Fluggeräte. Solche Flüge müssen angemeldet
werden und bedürfen einer Genehmigung der Luftfahrtbehörde. Wie es
der konkrete Fall aufzeigt, kam es zu einer Störung des Luftverkehrs
über Bremen. Der Landeanflug einer Verkehrsmaschine musste
abgebrochen bzw. ein weiterer Flug umgeleitet werden. Es bestand eine
konkrete Gefahr für das Leib und Leben von Menschen.Bei
Zuwiderhandlungen ist mit einem Strafverfahren und hohen
Regressansprüchen zu rechnen.
ots Originaltext: Pressestelle Polizei Bremen
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Datum: 21.01.2014 - 14:30 Uhr
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