"Knöllchen" nicht bezahlt - Haftbefehl!
(ots) - Weil er ein "Knöllchen" nicht bezahlt hatte,
sollte ein Berliner einen Tag in Erzwingungshaft genommen werden. Das
Amtsgericht der Hansestadt Lübeck verurteilte den Neuköllner im Mai
2013 zur Zahlung des Betrages. Grund des Bußgeldes war eine
Verkehrsordnungswidrigkeit. Demnach sollte er 20 Euro bezahlen oder
bei Zahlungsunwilligkeit einen Tag in Erzwingungshaft gehen.
Bundespolizisten hatten den 27-Jährigen heute Morgen um 01:15 Uhr
auf dem Berliner Hauptbahnhof kontrolliert. Dabei kam heraus, dass
gegen ihn zwei Haftbefehle vorlagen. In einem Fall wurde er wegen
Betruges gesucht und hatte eine Strafe in Höhe von 1267,00 Euro zu
zahlen. Des Weiteren war er wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit
aufgefordert, 47 Euro (inklusive Verfahrenskosten) zu zahlen.
Familienangehörige stellten sich sofort zur Verfügung und
beglichen die geforderten Summen. Nachdem die Quittungen geschrieben
waren, konnte er die Dienststelle der Bundespolizei am Berliner
Hauptbahnhof wieder verlassen.
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Datum: 22.01.2014 - 13:55 Uhr
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