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Diskothekenkontrolle

ID: 1015135

(ots) - Eine Polizeikontrolle der
Diskothek im Gewerbepark Nord ergab, dass dort auf die
Jugendschutzbestimmungen geachtet wird. Die Personenkontrollen des
Sicherheitsdienstes sorgten gegen Mitternacht für lange
Warteschlangen. Viele Jugendliche hatten nicht nur Verständnis für
die zusätzliche Überprüfung durch die Polizei, einige lobten den
Einsatz sogar. Thema war auch die Sicherheit außerhalb der Diskothek.
Die Jugendlichen wurden darauf hingewiesen, dass sie mit dem Nachtbus
oder Taxi nach Hause fahren oder sich von den Eltern abholen lassen
sollten. In der Nacht von Freitag auf Samstag führte die Polizei
Henstedt-Ulzburg ab 0:15 Uhr gemeinsam mit mehreren Mitarbeitern der
Ordnungsämter des Kreises Segeberg und der Gemeinde Henstedt-Ulzburg
eine Kontrolle der Diskothek im Gewerbepark Nord durch. Die Gemeinde
ist hier für den Jugendschutz und die Einhaltung der
gewerberechtlichen Bestimmungen zuständig. Der Kreis Segeberg ahndet
die Verstöße nach dem Jugendschutzgesetz. Bei Zuwiderhandlungen wird
nicht die Diskothek, sondern der unmittelbar Ausführende
verantwortlich gemacht. So richtet sich beispielsweise ein
Bußgeldbescheid gegen eine Thresenkraft, welche einem Jugendlichen
branntweinhaltige Getränke ausschenkt haben soll. In drei Fällen
wurden Jugendliche mit Alkohol erwischt. Allerdings haben hier
erwachsene "Freunde" die Drinks gekauft. Diese werden nun etwas
teurer, da ein Bußgeldverfahren gegen die Erwachsenen eingeleitet
wird. In elf Fällen wurden darüber hinaus Verstöße gegen das
Nichtraucherschutzgesetz festgestellt, weil Jugendliche sich im
Raucherbereich aufhielten, obwohl dies ausdrücklich nur den
Erwachsenen erlaubt ist. Die Polizei kontrollierte zugleich die
Arbeit des Sicherheitsdienstes und konnte feststellen, dass die
sogenannten Elternzettel und die Personen, welche die Jugendlichen




als Erziehungsbeauftragte begleiten, gewissenhaft überprüft werden.
Der Diskothekenbetreiber konnte der Polizei die Durchschriften von
über 150 sogenannter Elternzettel übergeben. Die darauf verzeichneten
Erziehungsberechtigten werden nun im Laufe der nächsten Tage einen
Anruf von der Polizei erhalten und gefragt, ob die Eltern im
Einzelfall wirklich mit dem Diskothekenbesuch ihrer Kinder
einverstanden waren oder ob diese vielleicht doch gemogelt haben.


ots Originaltext: Polizeidirektion Bad Segeberg
Digitale Pressemappe:
http://www.polizeipresse.de/p_story.htx?firmaid=19027

Rückfragen bitte an:

Polizeidirektion Bad Segeberg
- Pressestelle -
Dorfstr. 16-18
23795 Bad Segeberg

Stefan Scholz
Telefon: 04551/884-2020
E-Mail: Stefan.Scholz(at)polizei.landsh.de


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Datum: 26.01.2014 - 11:50 Uhr
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