Verstoß Waffengesetz und Verstoß Jugendschutzgesetz
(ots) - Am Nachmittag des 25.01.2014 erhielt die Polizei
eine Mitteilung darüber, dass ein männlicher Jugendlicher einem
anderen Jugendlichen eine Waffe vor einem Einkaufsmarkt in Gadebusch
gezeigt haben solle. Die zur Klärung des Sachverhaltes eingesetzten
Beamten stellten bei einem der jungen Männer in der Folge ein
Butterflymesser, einen seit 2003 durch das Waffengesetz verbotenen
Gegenstand, fest. Gegen den 17-Jährigen leiteten die Beamten ein
Ermittlungsverfahren ein und beschlagnahmten das Messer. In diesem
Zusammenhang fiel den Polizisten bei dem Jugendlichen der Besitz
einer Flasche Likör und zwei Flaschen Bier auf. Auf Befragung zur
Herkunft dieser Getränke äußerte er, dass er die Sachen einige
Stunden zuvor in einem ortsansässigen Supermarkt gekauft habe. Da das
Jugendschutzgesetz den Verkauf von Alkohol an Personen unter 18
Jahren verbietet, leiteten die Polizeibeamten ein entsprechendes
Ordnungswidrigkeitenverfahren gegen den derzeit noch namentlich
unbekannten Verkäufer ein. Die Alkoholika stellten die Beamten sicher
und übergaben diese an die Mutter des 17-Jährigen.
Rückfragen bitte an:
Polizeiinspektion Wismar
Axel Köppen
Kriminalhauptkommissar
Telefon: 03841/203-304
E-Mail: pi-wismar(at)t-online.de
http://www.polizei.mvnet.de
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Datum: 27.01.2014 - 16:18 Uhr
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