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Bundespolizei stellt Täter:

Mit Laserpointer Lokführer geblendet

ID: 1017098

(ots) -

Hauptbahnhof Bremen, 28.01.2014 / 23:58 Uhr

Mit einem brandgefährlichen Laserpointer hat ein 46-jähriger Mann
zur Mitternachtszeit den Triebfahrzeugführer einer Nordwestbahn im
Bremer Hauptbahnhof geblendet. Bundespolizisten nahmen den Täter
fest. Nur durch viel Glück wurde der 50-jährige Triebfahrzeugführer
nicht verletzt und konnte seinen Zug stoppen.

Die Nordwestbahn 82177 von Bremen-Vegesack fuhr um 23:58 Uhr auf
Gleis 9 ein, als der grüne Laserstrahl den Triebfahrzeugführer
blendete. Er konnte nichts mehr sehen. Nur weil er ohnehin gerade die
Bremsung einleitete, konnte er die Bahn noch rechtzeitig am Bahnsteig
stoppen.

Eine Zugbegleiterin bemerkte den Täter ebenfalls, als er noch mit
dem nur bleistiftgroßen Laser hantierte. Sie rief die Bundespolizei.
Der Mann wohnt in Bremen. Er gab in seiner ersten Befragung an, dass
er den Laserpointer "reparieren" wollte und damit versehentlich auf
die Zugscheibe geleuchtet habe. Trotzdem wird wegen gefährlichen
Eingriffs in den Bahnverkehr ermittelt. Selbst Fahrlässigkeit schützt
bei diesem Tatbestand nicht vor Strafe. Die Bundespolizisten stellten
den Laserpointer sicher. Ermittlungen dauern an.

Erst am Samstag hat ein noch unbekannter Täter einen 35-jährigen
Lokführer der Nordwestbahn in der Nähe von Wildeshausen geblendet.
Der Mann musste seinen Dienst abbrechen.

Der Lokführer eines Güterzuges wurde zwischen Oberneuland und
Sagehorn am 18.10.2013 geblendet und konnte erst nach 20 Minuten
weiterfahren.

So registrierte die Bundespolizeiinspektion Bremen innerhalb eines
Jahres außerdem vier weitere Attacken gegen Flugzeuge. Die
Dunkelziffer dürfte höher liegen.

Jüngst verurteilte das Amtsgericht Garmisch-Partenkirchen einen
16-Jährigen, der im oberbayerischen Farchant einen




Triebfahrzeugführer geblendet hatte, zu 14 Tagen Arrest in einer
Jugendstrafanstalt. Sein 23-jähriger Mittäter, dem der Handlaser
gehörte, erhielt eine Freiheitsstrafe, die auf sechs Monate zur
Bewährung ausgesetzt wurde. Zudem muss er 80 Stunden gemeinnützige
Arbeit leisten.

Die Bundespolizeiinspektion Bremen empfiehlt, jedes Hantieren mit
Laserpointern im öffentlichen Verkehrsraum sofort zu melden und die
Besitzer auf Gefahren hinzuweisen.

Hintergründe der Gefahren:

Selbst auf große Entfernung können die Strahlen von Laserpointern
nach einem Augenblick irreparable Netzhautverbrennungen verursachen,
was wörtlich zu betrachten ist - 0,2 Sekunden reichen aus.
Sehschwächen bis hin zur Erblindung können eintreten. Verbrennungen
an Fingern heilen, Nervenzellen der Augen nicht. Werden Laserpointer
auf Kraftfahrer, Lokführer oder Piloten gerichtet, wird die
Allgemeinheit erheblich gefährdet.

In wissenschaftlichen Untersuchungen wurde festgestellt, dass
selbst bei schwächeren roten Laserstrahlen für mindestens 20 Sekunden
keine Sehfähigkeit mehr besteht. Folglich befinden sich Opfer von
Attacken im "totalen Blindflug", denn sie können keine Anzeigen mehr
ablesen.

Zunächst unbemerkt treten Verletzungen durch nicht sichtbare
Infrarotstrahlung auf: Vielen billigen Geräten fehlen Infrarotfilter,
obwohl ihre UV-Strahlung sogar bis zu neunmal höher sein kann, als
die sichtbaren grünen Strahlen.

Medienhinweise:

Auf den anliegenden Bildern ist der vom Täter verwendete
Laserpointer im Einsatz. Dabei ist es in Bezug auf die Gefahr
unerheblich, dass die Entfernung für das Symbolfoto nur wenige
Zentimeter beträgt. Wird ein Laserstrahl auf die Front eines Zuges
gerichtet, ermittelt die Bundespolizei wegen gefährlichen Eingriffs
in den Bahnverkehr - egal ob der Strahl direkt einen Lokführer
trifft. Das Anstrahlen von Scheiben ist ebenfalls verboten. Es können
Ermittlungen wegen gefährlicher Körperverletzung folgen.




Rückfragen bitte an:

Bundespolizeiinspektion Bremen
Pressesprecher
Holger Jureczko
Telefon: 0421 16299-604 o. Mobil: 0172 893 8080
E-Mail: holger.jureczko(at)polizei.bund.de
www.bundespolizei.de


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Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 29.01.2014 - 14:46 Uhr
Sprache: Deutsch
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Ansprechpartner: BPOL-HB
Stadt:

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