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Doppelter Landeanflug wegen eigensinnigem Passagier im Flugzeug

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(ots) - Heute Morgen musste ein Pilot einer
Easyjetmaschine den Landeanflug auf den Flughafen Berlin-Schönefeld
abbrechen. Grund dafür war ein renitenter Fluggast, der sich zunächst
geweigert hatte, den Anweisunges des Kabinenpersonals Folge zu
leisten.

Gegen 08:00 Uhr ging bei der Bundespolizei am Flughafen
Berlin-Schönefeld der Hinweis über einen widerspänstigen Passagier
auf dem Flug Paris-Orly nach Berlin-Schönefeld ein. Einen ersten
Landeanflug musste der Pilot des Easyjetfluges EZY 4259 abbrechen, da
der 59-jährige Berliner trotz Aufforderungen des Bordpersonals seinen
Sitzplatz nicht einnehmen und der Anschnallpflicht beim Landeanflug
nicht nachkommen wollte. Den weiteren Aufforderungen kam der
gebürtige Leningrader dann nach, so dass der zweite Landeanflug um
08:17 Uhr erfolgreich abgeschlossen werden konnte. Es bestand zu
keinem Zeitpunkt eine Gefährdung des Luftverkehrs. Trotz doppeltem
Landeanflug ist die Maschine ohne Verspätung gelandet.

Eine Streife der Bundespolizei nahm den Wilmersdorfer in Empfang.
Ihn erwartet nun ein Ordnungswidrigkeitsverfahren wegen Verstoß gegen
das Luftsicherheitsgesetz weil er einer Anordnung des
Luftfahrzeugführers oder Beauftragten nicht Folge geleistet hat. Das
Verfahren wird zuständigkeitshalber an das Luftfahrtbundesamt
abgegeben werden. Den 59-Jährigen könnte nun eine Geldbuße bis zu
25.000EUR erwarten.




Rückfragen bitte an:

Bundespolizeidirektion Berlin
- Pressestelle -
Schnellerstraße 139 A/ 140
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Datum: 29.01.2014 - 16:21 Uhr
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