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++ Schleppen ist nicht Abschleppen ++ Gasflaschen gestohlen ++

ID: 1017941

(ots) - Schleppen ist nicht Abschleppen

Brockel. Am Donnerstagvormittag stoppte eine Streifenbesatzung der
Rotenburger Polizei in der Bahnhofstraße ein Abschleppgespann,
bestehend aus einem ziehenden und einem abgemeldeten, gezogenen
Fahrzeug. Weil in diesem Fall keine Notsituation vorlag, handelte es
sich nicht um Abschleppen, sondern um Schleppen. Dafür muss der
Fahrer eines ziehenden Fahrzeug die Fahrerlaubnisklasse E besitzen,
wenn das gezogene Fahrzeug über 750 kg wiegt. Der Fahrer im gezogenen
Fahrzeug braucht die Fahrerlaubnis für dieses Auto. Die wiederum
hatte die 56-jährige Fahrerin eines Twingo nicht, als sie das andere
Fahrzeug hinter sich zog. Außerdem hätte sie eine Schleppgenehmigung
beim Straßenverkehrsamt des Landkreises beantragen müssen. Beim
Abschleppen, wie nach einer Autopanne, sieht es anders aus: Hier
benötigt der Fahrer im ziehenden Fahrzeug die Fahrerlaubnis, die für
dieses Fahrzeug erforderlich ist. Der Fahrer des gezogenen Wagens
braucht keine Fahrerlaubnis. Er ist aber für das Bremsen und Lenken
wie ein Fahrzeugführer verantwortlich.

Gasflaschen gestohlen

Scheeßel. In der Nacht zum Donnerstag haben unbekannte Täter ein
Firmengelände im Vahlder Weg aufgesucht. Dort brachen sie das
Vorhängeschloss eines Metallcontainers auf und stahlen 15 rote,
11-Kg-Gasflaschen mit der Aufschrift Progas. Hinweise bitte an die
Scheeßeler Polizei unter Tel. 04263/985950.




Rückfragen bitte an:

Polizeiinspektion Rotenburg
Pressestelle
Heiner van der Werp
Telefon: 04261/947-104
E-Mail: pressestelle(at)pi-row.polizei.niedersachsen.de




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Datum: 31.01.2014 - 10:29 Uhr
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