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Extremisten haben auch weiter keine Chance auf staatliche Förderung

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(ots) - Der Minister für Inneres und Sport M-V und
Sprecher der CDU-/CSU-geführten Innenressorts der Länder in der
Innenministerkonferenz, Minister Lorenz Caffier, äußert sich zur
neuen Handhabung der Demokratieerklärung in Zuwendungsbescheiden:

"Ich begrüße die erreichte Einigung zwischen der Bundesministerin
für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Frau Schwesig und dem
Bundesminister des Innern, de Maizière ausdrücklich. Es ist enorm
wichtig, dass sowohl die Bundesprogramme "Toleranz fördern -
Kompetenz stärken" und "Initiative Demokratie Stärken" einerseits,
wie auch die geförderten Projekte andererseits nun Rechtssicherheit
haben. Es ist keineswegs so, dass Extremisten sich zukünftig eine
staatliche Einnahmequelle für demokratiefeindliche Aktionen
erschließen können. Ganz im Gegenteil: Der Bescheid in Verbindung mit
dem entsprechenden Begleitschreiben enthält für alle
Zuwendungsempfänger ganz klar die Bedingung, dass "...dass
extremistischen Organisationen oder Personen, die nicht die Gewähr
für eine den Zielen des Grundgesetzes förderliche Arbeit bieten,
keine direkte oder indirekte Förderung zuteilwerden darf. ..." und
"Unterwanderungsversuchen von geförderten Initiativen ... wirksam
begegnet werden (muss) ...". Bei Verstoß gegen die Auflagen kann die
Fördersumme nicht nur verweigert, sondern auch zurück gefordert
werden. Die Beweispflicht liegt beim Antragsteller. Das ist neu. Das
ist gut."




Rückfragen bitte an:

Ministerium für Inneres und Sport Mecklenburg-Vorpommern
Pressestelle
Michael Teich
Telefon: 0385/588-2008
E-Mail: michael.teich(at)im.mv-regierung.de
http://www.regierung-mv.de




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Datum: 31.01.2014 - 14:38 Uhr
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