Schwalmstadt: Marihuana und Amphetamin sichergestellt - Ermittlungsverfahren wegen Drogenhandel eingeleitet
(ots) -
Pressemitteilung der Polizeidirektion Schwalm-Eder vom 03.02.2014
Schwalmstadt Marihuana und Amphetamin sichergestellt -
Ermittlungsverfahren wegen Drogenhandel eingeleitet
Im Zuge eines umfangreichen Ermittlungsverfahrens konnten Beamte
der Regionalen Kriminalinspektion Homberg am vergangenen Freitag in
zwei Wohnungen in Schwalmstadt 850 Gramm Amphetamin und 730 Gramm
Marihuana sicherstellen. In diesem Zusammenhang wurden drei Männer im
Alter von 32 bis 55 Jahren, alle aus dem Schwalm-Eder-Kreis,
vorübergehend festgenommen. Die Männer wurden nach
erkennungsdienstlicher Behandlung und Vernehmung wieder auf freien
Fuß gesetzt. In der Folge laufen weiter gehende Ermittlungen zur
Herkunft des Rauschgiftes. Es wurde bekannt, dass einer der drei
Männer bereits seit mehreren Monaten im Bereich Schwalmstadt mit
diesen Drogen Handel treibt. Die Ermittlungen zu Abnehmern des
Rauschgiftes dauern an.
Anlage: Ein Foto der sichergestellten Drogen
Mit freundlichen Grüßen Reinhard Giesa Pressesprecher
ots Originaltext: Polizeipräsidium Nordhessen
Digitale Pressemappe:
http://www.polizeipresse.de/p_story.htx?firmaid=44149
Rückfragen bitte an:
Polizeipräsidium Nordhessen
Polizeidirektion Schwalm-Eder
August-Vilmar-Str. 20
34576 Homberg
Pressestelle
Telefon: 05681/774 130
E-Mail: pp-poea-homberg-ast.ppnh(at)polizei.hessen.de
Polizeipräsidium Nordhessen
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 03.02.2014 - 15:35 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1019429
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: POL-HR
Stadt:
Homberg
Kategorie:
Polizeimeldungen
Dieser Fachartikel wurde bisher 0 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
" Schwalmstadt: Marihuana und Amphetamin sichergestellt - Ermittlungsverfahren wegen Drogenhandel eingeleitet"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Polizei Homberg (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).