140204-3-Lev Rasenden Fahranfänger gestoppt - Anzeige
(ots) - Junger Leverkusener war 88 km/h zu schnell
Gestern Nachmittag (3. Januar) haben Polizisten in
Leverkusen-Schlebusch eine gezielte Geschwindigkeitskontrolle
durchgeführt. Ein junger Fahranfänger (18) aus Leverkusen fuhr mit
deutlich mehr als dem doppelten der erlaubten Geschwindigkeit in die
Lasermessung - Anzeige!
Um 15.30 Uhr war der 18-Jährige in seinem Daimler auf der
Oulustraße in Richtung Mathildenhof unterwegs. Die Polizisten führten
eine gültige Messung durch, trauriges Ergebnis: 153 km/h bei
erlaubten 60. Abzüglich aller Toleranzen war der Führerscheinneuling
88 km/h zu schnell.
Ein Ordnungswidrigkeitsverfahren läuft bereits. Der Raser befindet
sich noch in seiner Probezeit und wird wohl für einige Zeit auf sein
Auto verzichten müssen. Neben einem hohen Bußgeld wird der
Leverkusener auch für eine Nachschulung seinen Geldbeutel öffnen
müssen. Außerdem verlängert sich seine Probezeit durch diese extrem
gefährliche Fahrweise automatisch um weitere zwei Jahre. "Bei
Rennspielen am Computer haben solche Situationen keine Folgen. Im
realen Leben ist dieses Verhalten lebensgefährlich für andere
Verkehrsteilnehmer und den jungen Autofahrer selbst", resümierte
Georg Dissen, Leiter der Autobahnpolizei Köln. (he)
Rückfragen bitte an:
Polizeipräsidium Köln
Pressestelle
Walter-Pauli-Ring 2-6
51103 Köln
Telefon: 0221/229 5555
e-Mail: pressestelle.koeln(at)polizei.nrw.de
www.koeln.polizei.nrw.de
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 04.02.2014 - 11:25 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1019769
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: POL-K
Stadt:
Köln
Kategorie:
Polizeimeldungen
Dieser Fachartikel wurde bisher 0 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
" 140204-3-Lev Rasenden Fahranfänger gestoppt - Anzeige"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Polizei K (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).