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"KUNO" verhindert Missbrauch von EC-Karten

ID: 1021710

(ots) - Der Schock ist groß, wenn der Diebstahl der
eigenen Handtasche oder Geldbörse erkannt wurde. Dennoch ist
sofortiges Handeln gefragt, bevor mit dem erlangten Diebesgut noch
mehr Schaden angerichtet werden kann. Durch den Einsatz von
gestohlenen und abhanden gekommenen Debitkarten (EC-Karten) im
Zahlungsverkehr, entstehen jedes Jahr hohe Schäden, dies bestätigt
eine Sprecherin der Polizeidirektion Osnabrück: im Jahr 2012 kam es
in der Polizeiinspektion (PI) Osnabrück zu 298 Betrugsfällen, in
denen eine rechtswidrig erlangte Geldkarte im Zahlungsverkehr
eingesetzt wurde. Auch in der PI Emsland/Grafschaft Bentheim kam es
zu 157 Fällen. In der Fläche traten entsprechend der
Bevölkerungsdichte weniger Fälle auf: in der PI Aurich/Wittmund waren
es 34 und in der PI Leer/Emden 41 Fälle. Für das Jahr 2013 ist in der
gesamten Polizeidirektion ein rückläufiger Trend zu verzeichnen.

Schutz bietet neben den Sperrdiensten der Kreditinstitute und der
Sperr-Rufnummer 116116, das System KUNO (Kriminalitätsbekämpfung im
unbaren Zahlungsverkehr unter Nutzung nichtpolizeilicher
Organisationsstrukturen). KUNO ist ein freiwilliges System von
Polizei und Wirtschaft, mit dem Ziel, Betrugsfälle zu reduzieren. Die
Eintragung der Daten in das System erfolgt durch die Polizei, bei der
der Verlust, bzw. der Diebstahl angezeigt wurde, sofern die
betroffene Person dem zustimmt. Betroffene können auch selbst über
ein Formular im Internet unter Angabe der Bankleitzahl und
Kontonummer sowie der von der Polizei ausgehändigten
Sperrbestätigungsnummer die Karte sperren lassen
(www.kuno-sperrdienst.de). Die Karte ist dann in den Kassen des
Einzelhandels für die Zahlung mit Unterschrift gesperrt, sofern sich
der Händler am System KUNO beteiligt.

Auch die europaweite Umstellung auf das SEPA-Verfahren stellt




dabei kein Hindernis dar. Für die Nutzung des Systems KUNO werden
weiterhin die Bankleitzahl und die Kontonummer der entwendeten Karte
benötigt. Beide Nummern sind der IBAN zu entnehmen. Die Deutsche IBAN
besteht aus 22 Stellen, davon sind die ersten zwei Stellen der
Ländercode, darauf folgend die zweistellige Prüfziffer. Anschließend
folgen Bankleitzahl und Kontonummer.

Hinweise der Polizei:

- EC- und Kreditkarten sollten in verschlossenen Innentaschen der
Kleidung verteilt, dicht am Körper getragen werden.
- Überzeugen Sie sich regelmäßig, ob Sie Ihre Karte(n) noch
besitzen.
- Bewahren Sie Kreditkarten-/Bankkartenbelege sorgfältig auf und
kontrollieren Sie Ihren Kontoauszug zeitnah.
- Bei Kartenverlust sofort für den weiteren Gebrauch sperren, auch
wenn diese aus nicht nachvollziehbaren Gründen vom Geldautomaten
einbehalten wird.
- Debitkarten (z.B. Girocard, früher auch als Ec-Karte bezeichnet)
können bundesweit über die einheitliche zentrale Telefonnummer
01805-021021 oder die 116 116 (Sperr-Notruf) gesperrt werden.
Der Sperrnotruf kann 24 Stunden kostenlos innerhalb Deutschlands
genutzt werden. Bei Verlust sollte zudem das kontoführende
Institut benachrichtigt werden und Anzeige bei der Polizei
erstattet werden, bei Verdacht einer Straftat.

(Diese und weitere Hinweise erhalten Sie auf der Internetseite
www.polizei-beratung.de)




Rückfragen bitte an:

Polizeidirektion Osnabrück
Nadine Kluge
Telefon: 0541/327-1034
E-Mail: pressestelle(at)pd-os.polizei.niedersachsen
http://www.pd-os.polizei-nds.de


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Datum: 07.02.2014 - 12:30 Uhr
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