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Versuchter Trickdiebstahl

ID: 1022737

(ots) - Am Morgen des heutigen Tage klingelte ein
angeblicher Klempner in Neukloster an der Wohnungstür einer
90-jährigen Frau und gab vor die Heizkörper entlüften zu wollen. In
der Wohnung forderte der er die Frau auf einen Lappen festzuhalten,
den er um ein Heikörperventil gewickelt hatte. So hatte er freie Bahn
und ging unbeobachtet in der Wohnung umher. Nach einigen Minuten
kehrte er zurück und bat die Frau, ihm 50 EUR zu wechseln. Als er
sah, dass die Frau das Portmonee bei sich trug, verließ er eilig die
Wohnung unter dem Vorwand, das Wasser wieder aufdrehen zu wollen. Die
Sache kam der Frau nun spanisch. Sie prüfte daraufhin den Wasserdruck
und stellte fest, dass es nicht, wie behauptet, abgestellt war.
Daraufhin informierte die 90-Jähige die Polizei. Den Mann beschrieb
sie folgendermaßen: ca. 175, ca. 20 J., norddeutsche Mundart, schlank
rundes Gesicht, auffallend gelbe Zähne, dunkle Hose, schwarze Jacke.

Im beschriebenen Sachverhalt dürfte es sich um den Versuch eines
Trickdiebstahls gehandelt haben. Wie hier ersichtlich sind Trickdiebe
erfinderisch und schauspielerisch begabt.

Deshalb hier einige Tipps der Polizei:

-Lassen Sie keine Fremden in die Wohnung!

-Lassen Sie Handwerker nur dann herein, wenn Sie sie selbst
bestellt haben oder wenn sie von der Hausverwaltung angekündigt
worden sind.

-Sehen Sie sich Besucher vor dem Öffnen durch den Türspion oder
mit einem Blick aus dem Fenster an und machen Sie von Ihrer
Türsprechanlage Gebrauch. Öffnen Sie die Wohnungstür niemals sofort -
legen Sie immer Sperrbügel oder Sicherheitskette an.

-Ziehen Sie telefonisch eine Nachbarin oder einen Nachbarn hinzu,
wenn unbekannte Besucher vor der Tür stehen, oder bestellen Sie die
Besucher zu einem späteren Termin, wenn eine Vertrauensperson
anwesend ist.





-Überlegen Sie bei angeblicher hilfebedürftiger Lage von Fremden
an der Tür (Beispiel: Bitte um Schreibzeug oder um ein Glas Wasser):
Woher sollte der Nachbar die Besucher wirklich kennen? Warum wenden
sich die Besucher im Notfall nicht an eine Apotheke, eine Gaststätte
oder ein Geschäft, sondern an eine (abgelegene) Privatwohnung?

-Machen Sie bei hilfebedürftiger Lage von Fremden an der Tür das
Angebot, selbst nach Hilfe zu telefonieren oder das Gewünschte
(Schreibzeug, Glas Wasser etc.) hinauszureichen, und halten Sie dabei
die Tür geschlossen.

-Fordern Sie von Amtspersonen immer den Dienstausweis und prüfen
Sie ihn sorgfältig (nach Druck, Foto und Stempel).

-Rufen Sie beim geringsten Zweifel bei der Behörde an. Suchen Sie
dazu die Telefonnummer selbst heraus und ziehen Sie telefonisch eine
Nachbarin oder einen Nachbarn hinzu.

-Wehren Sie sich gegen zudringliche Besucher notfalls auch
energisch.

-Sprechen Sie sie laut an und rufen Sie um Hilfe.

-Pflegen Sie Kontakt zu älteren Mitbewohnerinnen und Mitbewohnern.
Machen Sie ihnen das Angebot, bei fremden Besuchern an der
Wohnungstür zur Sicherheit hinzuzukommen, und übergeben Sie für
solche Fälle die eigene Telefonnummer.




Rückfragen bitte an:

Polizeiinspektion Wismar
Axel Köppen
Kriminalhauptkommissar
Telefon: 03841/203-304
E-Mail: pi-wismar(at)t-online.de
http://www.polizei.mvnet.de


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Datum: 10.02.2014 - 16:57 Uhr
Sprache: Deutsch
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