ProSOS

ProSOS - Portal fuer Sicherheit, Rettung und Schutz

 

Laserpointer ist kein Spielzeug!

Bundespolizei warnt vor "nicht gekennzeichneten" Exemplaren und zweckentfremdeter Handhabung!

ID: 1023019

(ots) -

Die Zahl von Laserblendungen gegen Piloten, Triebfahrzeugführer,
Kraftfahrzeugführer aber auch gegen Polizeibeamte hat in den letzten
Jahren zugenommen. Derartige Laserattacken sind jedoch alles andere
als Kavaliersdelikte.

Die Bundespolizei in München warnt nunmehr wegen eines aktuellen
Falles eines "nicht gekennzeichneten" Laserpointers aus dem September
letzten Jahres zu dem nunmehr ein aktuelles Gutachten des Bayerischen
Landeskriminalamtes vorliegt.

Am 01.09.2013 soll ein damals 20-jähriger Bogenhausener am
Münchner Ostbahnhof einen Laserpointer gegen zwei Männer aus Erding
benutzt haben. Der Heranwachsende steht im Verdacht sich einer
Körperverletzung schuldig gemacht zu haben. Er soll den beiden, zur
Tatzeit 60 bzw. 66 Jahre alten Erdingern vom gegenüberliegenden
Bahnsteig aus mit einem Laserpointer "in die Augen geblendet" haben.
Der Bogenhausener gab zu, umhergeleuchtet zu haben, bestritt jedoch,
gewollt und bewusst jemanden angeleuchtet bzw. geblendet zu haben. Er
ging davon aus, dass die Leistung des Lasers harmlos sei und es sich
lediglich um ein Spielzeug gehandelt hätte.

Wie das Gutachten zum damals benutzten Laserpointer nun zeigt,
hatten die Männer offensichtlich sehr viel Glück. Der 20-Jährige
benutzte einen "nicht gekennzeichneten" Laserpointer der Klasse 3R.
Laser dieser Klasse sind bei einer Bestrahlungsdauer von mehr als
0,25 Se-kunden Bestrahlungsdauer potentiell gefährlich für das
menschliche Auge. Somit handelte es sich alles andere als um ein
harmloses Spielzeug.

Der 20-Jährige gab an, den Laserpointer von einem "fliegenden
Händler" im Ostbahnhof für 6 EUR erworben zu haben. Der Laser war
ohne Kennzeichnung und hätte in Deutschland nicht in den Verkehr
gebracht werden dürfen.

Die Bundespolizei bittet Eltern, deren Kindern Laserpointer




zugänglich sind, die Kinder über die Gefahren aufzuklären bzw. die
Laserpointer gegen unberechtigte Benutzung zu sichern.

Laserpointer sind Lichtzeiger für Vorträge mit Projektionen. Wer
nachfolgende Sicherheitsmaßnahmen beachtet, ist stets auf der
sicheren Seite: -Niemals direkt in den Strahlengang blicken. -Im
Laserbereich gut reflektierende Flächen vermeiden. -Laserpointer
(Achtung von Importen) nie Kindern zum Spielen überlassen. -Nur
gekennzeichnete Laserpointer verwenden.

Die Bundespolizei warnt in diesem Zusammenhang vor dem Ankauf
nicht gekennzeichneter Laserpointer.

Das Kaufen, Besitzen, Führen etc. eines Lasers, unabhängig von
dessen Leistungsklasse, steht unter keinerlei Gesetzvorbehalt und ist
somit jedem erlaubt. Die Zweckentfremdung zur absichtlichen Blendung
stellt eine Gefahr dar! In Einzelfällen kann die Netzhaut des Auges
kurzfristig oder bleibend geschädigt, dadurch die Sehkraft
beeinträchtigt werden.

Eine absichtliche Blendung zieht grds. strafrechtliche
Ermittlungen nach sich. Im Bereich der Eisenbahn (z.B. Blendung von
Lok- oder Triebfahrzeugführern) erfüllt dies häufig den Tatbestand
des Gefährlichen Eingriffs in den Schienenverkehr.

Unsachgemäße Verwendung von Lasern kann zu Verbrennungen der Haut
und teilweise zu massiven Verletzungen führen. Häufig ist hierbei der
Tatbestand der (gefährlichen) Körperverletzungen erfüllt. Bei
ausreichender Leistung oder Fokussierung können Brände und
Explosionen ausgelöst werden.

Ordnungsgemäß vertriebene Laserpointer weisen eine
CE-Kennzeichnung auf dem Gerät, der Verkaufsverpackung, der
Gebrauchsanweisung oder dem Garantieschein auf. Rechtlich reicht die
Kennzeichnung auf der Verpackung.

Die Bundespolizei bittet deshalb vor dem Kauf von Laserpointern
auf die CE-Kennzeichnung zu achten. Wenn der Verdacht besteht, dass
sicherheitstechnische Mängel vorhanden sind oder Mängel in der
Kennzeichnung bestehen, können bei der für die Marktaufsicht
zuständigen Landesbehörde (in Bayern beim Staatsministerium für
Arbeit und Soziales, Familie und Integration) nähere Informationen
eingeholt werden.

Weitergehende Informationen, z.B. zu zwei Gerichtsurteilen, können
auf der Startseite des Internetauftrittes der Bundespolizei (www.bund
espolizei.de/DE/00Aktuelles/-News/2014/01/140131-laserattacken.html?n
n=841186) eingesehen werden.




Rückfragen bitte an:

Wolfgang Hauner
Bundespolizeiinspektion München
Arnulfstraße 1 a - 80335 München
Telefon: 089 515 550 215
E-Mail: bpoli.muenchen.oea(at)polizei.bund.de

Die Bundespolizeiinspektion München ist zuständig für die
polizeiliche Gefahrenabwehr und Strafverfolgung im Bereich der
Anlagen der Deutschen Bahn und im größten deutschen S-Bahnnetz mit
über 210 Bahnhöfen und Haltepunkten auf 440 Streckenkilometern. Der
räumliche Zuständigkeitsbereich der Bundespolizeiinspektion München
mit dem Bundespolizeirevier München Ost und Diensträumen in Pasing
und Freising umfasst neben der Landeshauptstadt und dem Landkreis
München die benachbarten Landkreise Dachau, Ebersberg,
Fürstenfeldbruck, Starnberg, Erding und Freising. Sie finden uns im
Münchner Hauptbahnhof unmittelbar neben Gleis 26.
Telefonisch sind wir rund um die Uhr unter 089 / 515550 - 111 zu
erreichen.

Weitere Informationen erhalten Sie unter www.bundespolizei.de oder
oben genannter Kontaktadresse.


Themen in diesem Fachartikel:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:
drucken  als PDF  an Freund senden   Verkehrsunfall in Golzheim - 41-jährige Frau stirbt in Krankenhaus  Dorsten: Zwei PKW-Anhänger entwendet
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 11.02.2014 - 11:40 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1023019
Anzahl Zeichen: 0

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Bundespolizeidirektion München
Stadt:

München



Kategorie:

Polizeimeldungen



Dieser Fachartikel wurde bisher 0 mal aufgerufen.


Der Fachartikel mit dem Titel:
" Laserpointer ist kein Spielzeug!

Bundespolizei warnt vor "nicht gekennzeichneten" Exemplaren und zweckentfremdeter Handhabung!
"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Bundespolizeidirektion M (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).


Alle Meldungen von Bundespolizeidirektion M