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Frauen beim Duschen gefilmt - 33-Jähriger gesteht Verletzung der Persönlichkeitsrechte

ID: 1024376

(ots) - Gemeinsame Pressemeldung der Staatsanwaltschaft
Stade und der Polizeiinspektion Cuxhaven

Frauen beim Duschen gefilmt - 33-Jähriger gesteht Verletzung der
Persönlichkeitsrechte

Cuxhaven/Emsland. Ein 33-Jähriger hat gestanden, im letzten Jahr
im Verlauf eines Festivals in Nordholz-Wanhöden heimlich
Nacktaufnahmen von Frauen unter der Dusche gemacht und ins Internet
eingestellt zu haben. Nach dem Erkenntnisstand der Polizei filmte er
die zumeist unbekleideten Frauen mit einer Minikamera, die er in
einem Kapuzenpulli versteckte, während er selbst im angrenzenden
Männerbereich duschte. Täglich soll der 33-Jährige, der im Landkreis
Emsland bei seinen Eltern wohnt, eine Stunde gefilmt haben. Das
Filmmaterial hat er, zu Hause angekommen, in verschiedenen Foren ins
Internet gestellt. Der Beschuldigte konnte nach Auftauchen des
Filmmaterials durch Internetrecherchen ermittelt werden. Eine Frau
hatte sich erkannt und Anzeige bei der Polizei erstattet. In dem
Zusammenhang lobt die Polizei die gute Zusammenarbeit mit den
Veranstaltern des Festivals, die zur Klärung der Straftat, welche
eine erhebliche Verletzung der Persönlichkeitsrechte zahlreicher
Frauen bedeutet, beigetragen haben.

Die Ermittlungen haben erwiesen, dass es nicht immer gelingt, sich
vollständig im Internet zu verschleiern. "Jeder hinterlässt Spuren im
Internet", betont Hans-Dieter Rendelsmann, der den Zentralen
Kriminaldienst der Polizeiinspektion Cuxhaven leitet. Laut
Rendelsmann haben speziell ausgebildete Ermittler die Personalien des
Tatverdächtigen im Netz ermitteln können, obwohl dieser
offensichtlich versucht hatte, seine wahre Identität zu verschleiern.
Die Staatsanwaltschaft Stade hat daraufhin einen
Durchsuchungsbeschluss für die Wohnung des Mannes beim zuständigen
Amtsgericht erwirkt. Der 33-Jährige hat gestanden, auch bei anderen




Festivals bereits Aufnahmen unbekleideter Frauen gemacht zu haben.
Die Aufnahmen seien jedoch aufgrund schlechter Datenqualität nicht
für die Einstellung ins Internet geeignet gewesen. Die Auswertung
sichergestellter Datenträger hat keine weiteren Aufnahmen duschender
Frauen ergeben. Der Beschuldigte selbst hat sämtliches Filmmaterial
vernichtet und will sich als Wiedergutmachung auch an der Löschung
des Filmmaterials im Internet beteiligen. Eine vollständige Löschung
des Filmmaterials ist aber wohl nicht möglich, da unbekannt ist, wer
das Filmmaterial heruntergeladen und abgespeichert hat. So könnte das
Filmmaterial immer mal wieder ins Internet gestellt werden. "Die
Unwissenheit, ob entsprechende Aufnahmen von einem im Internet
kursieren, löst bei vielen Frauen natürlich große Betroffenheit und
Unbehagen aus. Bislang haben sich bei uns drei Frauen gemeldet und
Anzeige erstattet", äußert der Kriminaloberrat. Zudem können Opfer
neben strafrechtlichen Schritten gegebenenfalls auch zivilrechtliche
Ansprüche geltend machen. Diesbezüglich sollten sich die Geschädigten
anwaltlichen Rat einholen. Der Beschuldigte ist laut Auskunft der
Ermittler bisher nicht polizeilich in Erscheinung getreten und hat
reumütig eingesehen, dass er mit seiner Tat großen Schaden
angerichtet hat.

Die Dynamik der Entwicklung der Internetkriminalität stellt sowohl
Privatnutzer und Unternehmen als auch den Gesetzgeber und die
Strafverfolgungsbehörden vor große Herausforderungen. Dem begegnen
die Strafverfolgungsbehörden mit einer Vernetzung von Spezialisten.
Diesem Netzwerk gehören auch Ermittler der Polizeiinspektion Cuxhaven
an.




Rückfragen bitte an:

Polizeiinspektion Cuxhaven
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Anke Rieken
Telefon: 04721/573-404
E-Mail: http://www.polizei-cuxhaven.de
http://www.polizei-cuxhaven.de


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Datum: 13.02.2014 - 13:15 Uhr
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