76-jährige, gehbehinderte Rentnerin durch zwei Trick- und Taschendiebinnen verfolgt und bestohlen - Täterinnen nutzten Hilflosigkeit der Frau aus
(ots) - (agu) Am Mittwochvormittag, dem 12.02.2014,
suchte eine 76-jährige Rentnerin, die sich nur mithilfe eines
Rollators fußläufig fortbewegen kann, eine Bank in der Fußgängerzone
in Hildesheim, Almsstaße, auf. Am dortigen Schalter hob sie eine
Bargeldsumme in Höhe eines 3-stelligen Eurobetrages ab und verstaute
das Geld im Portemonnaie, das sie wieder in ihre Manteltasche
steckte. Nach Verlassen der Bank kaufte sie noch in einem Geschäft
ein und trat den Weg zurück zu ihrer Wohnanschrift in die
Viktoriastraße, Innenstadt, an. Kaum hatte sie die Tür zum
Mehrfamilienhaus aufgeschlossen, drängte sich von hinten eine fremde,
weibliche Person dicht an ihr vorbei. Danach folgte eine weitere
weibliche Unbekannte, die ihr durch Simulation mit den Händen anbot,
den Rollator über einen zweistufigen Treppenabsatz zu tragen. Als die
beiden Frauen das rollende Hilfsmittel der 76-jährigen über den
Absatz gehoben hatten und danach schnell wieder das Weite suchten,
stellte die gehbehinderte Dame fest, dass sie bestohlen worden war.
Eine der beiden unbekannten Frauen hatte ihr unbemerkt das
Portemonnaie mit dem gesamten Inhalt, Bargeld und Dokumente,
entwendet.
Die Täterinnen, die wie Mutter und Tochter gewirkt haben sollen,
werden wie folgt beschrieben:
1.
Weiblich, südosteuropäisches Aussehen; ca. 20 Jahre alt, ca. 170cm
groß, schlanke Statur; langes, glattes, dunkles Haar; dunkle
Bekleidung;
2.
Weiblich, südosteuropäisches Aussehen; ca. 50 Jahre alt, ca. 170cm
groß, dickliche Statur; kurzes, glattes, dunkles Haar, dunkle
Bekleidung;
Auffallend war die Ähnlichkeit der unbekannten Diebinnen, trotz
ihrer körperlichen Gegensätzlichkeit.
Die Polizei geht davon aus, dass die beiden weiblichen Täterinnen
ihr Opfer bereits im Vorfeld beobachtet und zu Fuß bis nach Hause
verfolgt hatten. Vom Tätertypus her kommen sie sowohl für die
Begehung mehrerer Varianten des Trickdiebstahls als auch für
Taschendiebstähle in Betracht. Weil die Hilflosigkeit des
gehbehinderten Opfers ausgenutzt worden war, ermittelt die Polizei
wegen Diebstahls im besonders schweren Fall.
Rückfragen bitte an:
Polizeiinspektion Hildesheim
Schützenwiese 24
31137 Hildesheim
Ansgar Günther, Polizeioberkommissar
Telefon: 05121/939123
Fax: 05121/939200
E-Mail: pressestelle(at)pi-hi.polizei.niedersachsen.de
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Datum: 13.02.2014 - 14:53 Uhr
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