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Geschwindigkeitsmessungen im Landkreis und im Stadtgebiet Wilhelmshaven mit vielen festgestellten Verstößen - Polizei warnt vor glatten Straßen

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(ots) - Auch wenn derzeit die Temperatuten tagsüber
steigen und die Sonne mehr und mehr an Kraft gewinnt, sind die
Straßen in den Morgen- und Abendstunden zum Teil sehr glatt. Einige
Kraftfahrzeugführer unterschätzen immer wieder die damit
zusammenhängenden Gefahren, so dass es am vergangenen Wochenende zu
zahlreichen Glätteunfällen kam.

Zur Sensibilisierung der Verkehrsteilnehmer haben die
Polizeibeamten der Verfügungseinheit von der Polizeiinspektion
Wilhelmshaven/ Friesland am Sonntag, 16.02.2014, an zwei
unterschiedlichen Örtlichkeiten Geschwindigkeitsmessungen
durchgeführt.

Am Nachmittag wurden auf der kurvenreichen und unfallträchtigen
Landesstraße 815 zwischen Blauhand und Sande, innerhalb von 3 Stunden
25 Geschwindigkeitsüberschreitungen in der 70er-Zone festgestellt.

Gegen elf Fahrzeugführer wurden Bußgeldverfahren eingeleitet.
Sechs von ihnen waren über 100 km/h schnell. Ein 23-jähriger Mann aus
Schortens brachte es auf 124 km/h. "Das sind Geschwindigkeiten, die
durchaus auf Autobahnen gefahren werden", betont der Leiter der
Verfügungseinheit Andreas Kreye. "Ihn erwartet ein Bußgeld in Höhe
von 160 Euro und ein einmonatiges Fahrverbot."

Auch wenn die Temperaturen am Abend deutlich absanken und mit
Straßenglätte gerechnet werden musste, hielt es einige Fahrzeugführer
nicht von einer riskanten Fahrweise ab.

Die Polizeibeamten hatten den Standort gewechselt und in
Wilhelmshaven auf dem Friesendamm, ebenfalls in einem 70er-Bereich,
eine Geschwindigkeitsmessstelle aufgebaut. Dort wurden in 14 Fällen
zu schnelle Fahrzeuge gemessen. "Fünf Fahrzeugführer erwartet ein
Bußgeldverfahren zwischen 80 und 160 Euro Bußgeld sowie ein bis drei
Punkte in Flensburg" erklärt Kreye.

Ein 35-jähriger Wilhelmshavener war als Restaurantausfahrer mit




einem Kleinwagen unterwegs und hatte es besonders eilig.

Das Messgerät zeigte 119 km/h an, was allein schon ein Fahrverbot
nach sich ziehen würde. Einen Führerschein konnte er jedoch auch
nicht vorlegen und versuchte zudem, durch die Angabe von falschen
Personalien, die Beamten zu täuschen. "Dieser Versuch war erfolglos"
betont Kreye. Gegen den 35-Jährigen wurde ein Strafverfahren wegen
Fahrens ohne Fahrerlaubnis und falscher Namensangabe eingeleitet.

"Auch sein Chef muss mit einem Strafverfahren rechnen, da der die
Fahrt ohne Fahrerlaubnis zuließ" ergänzt Kreye. "Die Halter von
Kraftfahrzeugen müssen sich davon überzeugen, dass von ihnen
beauftragte Fahrer auch wirklich in Besitz der erforderlichen
Fahrerlaubnis sind."




Rückfragen bitte an:

Polizeiinspektion Wilhelmshaven / Friesland
Pressestelle Wilhelmshaven
Telefon: 04421/942-104
und am Wochenende über 04421 / 942-215
www.polizei-wilhelmshaven.de


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Datum: 17.02.2014 - 13:05 Uhr
Sprache: Deutsch
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