Bergisch Gladbach - Kreispolizei ermittelt drei Räuber - Amtsgericht erließ Haftbefehle
(ots) - Wir berichteten im Januar und Februar
über drei Raubüberfälle, die am 18.1., 19.1. und 10.2.2014 im
Stadtgebiet Bergisch Gladbach begangen wurden.
Am 18.01.14, um 23:50 Uhr wurde ein Pizzabote in Heidkamp von zwei
maskierten Tätern angesprochen. Unter Vorhalt einer schwarzen
Schusswaffe wurde die Herausgabe von Pizzen und Getränken sowie von
Bargeld gefordert. Eine halbe Stunde später überfielen ebenfalls zwei
maskierte Täter im Bereich des Quirlsbergs einen jungen Mann, indem
sie auch hier die Herausgabe von Bargeld forderten. Um der Forderung
Nachdruck zu verleihen drohten sie ebenfalls mit einer Schusswaffe.
In beiden Fällen trugen die Täter jeweils mindestens eine Tigermaske.
Auch eine "Joker-Maske" aus den Batman-Filmen kam zum Einsatz.
Am Montag (10.02.2014), gegen 22.35 Uhr verstellten drei Männer
einem 45-jährigen Bergisch Gladbacher, der mit seinem Hund im Bereich
Feldstraße unterwegs war, den Weg. Zwei der Männer drohten mit
mitgeführten Pistolen und forderten die Herausgabe von Wertsachen.
Der 45-Jährige schrie die Männer an und versuchte, einem die Waffe
aus der Hand zu schlagen, woraufhin dieser Täter abdrückte. Es gab
aber nur ein Klickgeräusch, so wie von Spielzeugpistolen bekannt.
Kurz danach flüchteten die Männer ohne Beute. Zwei der Täter trugen
Masken, eine Halloween-Maske und eine orangefarbene Gummimaske.
Nach umfangreichen Ermittlungen gelang es nun drei Tatverdächtige
festzunehmen. Sie sind 17, 18 und 19 Jahre alt und wohnen alle in
Bergisch Gladbach. Bei Durchsuchungen konnten verschiedene, bei den
Taten benutzte Masken und Waffen (Schreckschusswaffe,
Spielzeugpistole) sichergestellt werden. Die drei sind im
Wesentlichen geständig. Neben den oben beschriebenen Straftaten gaben
die Männer an, einen weiteren Raubüberfall im Stadtgebiet Bergisch
Gladbach begangen zu haben. Hierzu dauern die Ermittlungen an. Alle
wurden zwischenzeitlich dem Haftrichter vorgeführt, der gegen die
Erwachsenen Haftbefehle erließ und die Unterbringung des Jugendlichen
in eine Jugendhilfeeinrichtung verfügte. (pr)
Rückfragen bitte an:
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Datum: 18.02.2014 - 10:41 Uhr
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