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Lahn-Dill-Kreis: Polizei verstärkt Alkoholkontrollen zur närrischen Zeit

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(ots) -

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In den kommenden Tagen werden zur Faschingszeit wieder große
Mengen Alkohohl fließen. Betrunkene und berauschte Faschingsnarren
sollten sich allerdings zweimal überlegen, ob sie selbst nach Hause
fahren. Die Polizei wird vor und während der "tollen Zeit",
insbesondere in der Nachtzeit, die Zahl der Alkohol- und
Drogenkontrollen auf den Straßen im Lahn-Dill-Kreis erheblich
verstärken. Die Erfahrungen aus der Vergangenheit zeigen, dass es
immer wieder Menschen gibt, die sich nach durchzechter Nacht
alkoholisiert oder unter Drogeneinfluss ans Steuer setzen.

Alkohol beziehungsweise Drogen während der Teilnahme am
Straßenverkehr sind auch in der Faschingszeit eine überaus
gefährliche Mischung. Die Folgen närrischen Leichtsinns sind fatal
und setzen der anfänglich guten Laune oft ein schnelles und jähes
Ende. Das Risiko einen Unfall zu bauen und die daraus resultierenden
Folgen erhöhen sich unter Alkohol- und Drogeneinfluss erheblich.
Neben getöteten und verletzten Personen, droht der Verlust des
Führerscheins mit oft erheblichen persönlichen Auswirkungen. Es
folgen hohe Geld- oder sogar Freiheitsstrafen, der
Versicherungsschutz des Unfallfahrers wird in Frage gestellt und
Schadensersatzforderungen folgen.

Nur nüchtern ans Steuer setzen! Es drohen empfindliche Strafen!

Denken Sie an Ihren Führerschein. Der Verlust des Führerscheins
kann weitreichende berufliche Konsequenzen nach sich ziehen. Bereits
bei 0,5 Promille Alkohol im Blut oder einem nachweisbaren
Drogenkonsum werden eine Geldbuße in Höhe von wenigstens 500 Euro,
vier Punkte in Flensburg und mindestens einen Monat Fahrverbot
fällig. Ist man bereits ein- oder mehrmals erwischt worden,
verdoppeln und verdreifachen sich die Strafen. Abgesehen davon gilt
für Fahranfänger ein absolutes Alkoholverbot. Ist man mit 0,3




Promille oder unter Drogeneinfluss in einen Verkehrsunfall verwickelt
oder hat man 1,1 Promille oder mehr im Blut, wird es noch teurer.
Diese Fälle landen als Straftaten vor Gericht und enden mit einer
Eintragung in der Verkehrssünderkartei, mit Geldstrafe und regelmäßig
mit mehrmonatigem Führerscheinentzug. Jenseits der 1,6 Promille oder
im Wiederholungsfall schließt sich automatisch eine
medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) an. Damit prüft die
Fahrerlaubnisbehörde vor dem Ausstellen eines neuen Führerscheins, ob
der Betroffene überhaupt geeignet ist, nochmals ein Fahrzeug im
öffentlichen Straßenverkehr zu führen.

Damit Ihre anfänglich gute Laune nicht ein schnelles und jähes
Ende nimmt, rät Ihnen die Polizei an Lahn und Dill:

- Genießen Sie die Faschingszeit und feiern sie ausgelassen, aber
lassen sie die Finger vom Steuer, wenn sie Alkohol getrunken
haben.
- Klären Sie bereits vor dem Besuch einer Veranstaltung, wer
nüchtern bleibt, um die anderen sicher nach Hause zu bringen.
- Wenn alle trinken wollen, greifen Sie auf Taxis zurück oder
planen Sie die Heimfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln.
- Steigen Sie niemals zu jemand ins Auto ein, der Alkohol
getrunken oder Drogen konsumiert hat.
- Unterschätzen Sie nicht den Restalkohol. Alkohol baut sich im
Blut nur langsam ab. Ein paar Stunden "Pause" reichen meist
nicht aus.
- Denken Sie auch in der Faschingszeit an Ihren Führerschein

Die Verkehrsteilnehmer im Lahn-Dill-Kreis müssen in den nächsten
Tagen verstärkt mit Alkohol- und Drogenkontrollen der Polizei
rechnen.

Guido Rehr, Pressesprecher


ots Originaltext: Polizeipräsidium Mittelhessen

Digitale Pressemappe:
http://www.polizeipresse.de/p_story.htx?firmaid=56920

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Polizeidirektion Lahn-Dill
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