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Wiederholung der Sitzung des Kreiswahlausschusses/

Landrätin Syrbe handelt gegen geltendes Recht

ID: 1027967

(ots) - Mit der heute in den Medien angekündigten
Wiederholung der Sitzung des Kreiswahlausschusses handelt die
Landrätin des Landkreises Vorpommern-Greifswald Barbara Syrbe gegen
das Gesetz. "Damit erweckt die Landrätin wider besseren Wissens eine
Erwartung, die sich nach Recht und Gesetz nicht erfüllen kann. Die
Fristen sind abgelaufen. Sich wissentlich über gesetzliche
Fristvorgabe hinwegzusetzen, lässt zumindest am nötigen
Rechtsverständnis zweifeln", so Innenminister Lorenz Caffier.

Der Kreiswahlausschuss des Landkreises Vorpommern-Greifswald ist
in Vorbereitung des Bürgermeisterwahl in der Stadt Pasewalk als
Beschwerdeinstanz tätig geworden. Dafür sieht das Gesetz einen
Zeitraum zwischen dem 45. Tag und dem 38. Tag vor der Wahl vor. Der
38. Tag vor der Wahl, die am 23.3.2014 stattfinden wird, war der
13.2., also der Tag der Entscheidung des Kreiswahlausschusses. Schon
wegen des Ablaufs dieses gesetzlich vorgegebenen Termins gibt es
keine rechtliche Möglichkeit mehr, eine erneute Sitzung des
Kreiswahlausschusses in dieser Angelegenheit herbeizuführen. Spätere
Entscheidungen des Kreiswahlausschusses wären bereits aus formalen
Gründen ohne rechtliche Bedeutung. Alle Wahlorgane, also auch alle
Wahlausschüsse, üben nach dem Wahlgesetz ihre Tätigkeit
überparteilich und unabhängig aus. Eine Aufsicht über die Wahlorgane
gibt es nicht, auch nicht seitens der Landrätin. Die Wahlorgane sind
nur dem Gesetz verpflichtet und ihre Handlungen und Entscheidungen
sind nur nach der Wahl gerichtlich zu überprüfen, wenn die Wahl
angefochten wird.

"Und genau das provoziert die Landrätin mit ihrem Vorschlag, sie
macht die Wahl anfechtbar. Das Innenministerium hat die Landrätin
rechtzeitig und ausdrücklich auf die begründeten Zweifel an der
Verfassungstreue des NPD-Kandidaten in einem Schreiben aufmerksam




gemacht und auch Belege dafür angeführt. Diese sind offensichtlich
nicht beachtet worden, was leider nach der Gesetzeslage nun
nachträglich nicht mehr korrigiert werden kann", so Caffier.




Rückfragen bitte an:

Ministerium für Inneres und Sport Mecklenburg-Vorpommern
Pressestelle
Marion Schlender
Telefon: 0385/588-2003
E-Mail: marion.schlender(at)im.mv-regierung.de
http://www.regierung-mv.de


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Datum: 20.02.2014 - 18:17 Uhr
Sprache: Deutsch
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