Drei-Prozent-Hürde bei Europawahl verfassungswidrig/
Innenminister Caffier: Kein Platz für extreme und rechte Parteien im EU-Parlament
(ots) - Zur heutigen Entscheidung des
Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe, wonach die Drei-Prozent-Hürde
bei Europawahlen verfassungswidrig ist und gegen die
Chancengleichheit der Parteien verstößt, erklärte Innenminister
Lorenz Caffier: "Das Kalkül der NPD als eine der Kläger darf nicht
aufgehen. Wir müssen alles dafür tun, dass extremistische Parteien
aus Deutschland keinen Platz im neuen Europäischen Parlament haben.
Die NPD darf sich dort nicht einnisten, wie sie es schon im Landtag
oder in Kreistagen getan hat. Hier sind die demokratischen Parteien
in ihrem Wahlkampf gefordert, das wahre Gesicht dieser Partei zu
entlarven, einer zutiefst antieuropäischen Partei, die den
Rechtsstaat in Anspruch nimmt, den sie doch abschaffen möchte. Auch
die heutige Verfassungsgerichtsentscheidung bestätigt einmal mehr,
welche Bedeutung das NPD-Verbotsverfahren hat. Gerade
Mecklenburg-Vorpommern hat maßgeblich daran mitgearbeitet, dass der
Antrag auf Verbot der NPD beim Bundesverfassungsgericht eingereicht
werden konnte."
So enthält die Antragsschrift zur Beweisführung zahlreiche Belege,
die von Mecklenburg-Vorpommern im Rahmen einer länderoffenen
Arbeitsgruppe eingebracht wurden und die belegen, dass die NPD eine
verfassungsfeindliche Partei ist und aggressiv-kämpferisch gegen
unsere freiheitliche demokratische Grundordnung vorgeht.
Innenminister Caffier stellte klar, dass die heutige Entscheidung
keine Auswirkung auf die Sperrklauseln bei den Landtags- und
Bundestagswahlen in M-V hat.
Rückfragen bitte an:
Ministerium für Inneres und Sport Mecklenburg-Vorpommern
Pressestelle
Michael Teich
Telefon: 0385/588-2008
E-Mail: michael.teich(at)im.mv-regierung.de
http://www.regierung-mv.de
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Datum: 26.02.2014 - 15:10 Uhr
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