Overath - Verwohnungsverweisung nach Streit an Weiberfastnacht
(ots) - Eine Meinungsverschiedenheit über einen
Festzeltbesuch endete heute Morgen (28.02.2014) gegen 01.45 Uhr in
einer handfesten Auseinandersetzung. Eine 35-Jährige wollte nicht,
dass ihr Lebenspartner alleine zum Festzelt ging. Doch er stahl ihr
einen kleinen Geldbetrag und marschierte trotzdem los. Daraufhin
wollte sie ihn an der Rückkehr in die gemeinsame Wohnung hindern und
versperrte die Tür mit einer Kette. Als der 34-Jährige in der Nacht
zurückkehrte, fand er die Wohnungstür so verschlossen vor. Da ihm
nach mehrmaligem Klingeln nicht geöffnet wurde, trat er kurzerhand
die Tür ein. Beide gerieten anschließend in eine handfeste
Auseinandersetzung. Während er sie packte, biss und kratzte sie ihn.
Kurz danach verständigte sie die Polizei. Da es in der Vergangenheit
schon öfter zu solchen Auseinandersetzungen gekommen war, wurde gegen
den 34-Jährigen ein Wohnungsverweis mit einem 10-tägigen
Rückkehrverbot ausgesprochen. Bevor er ging, wollte er noch
persönliche Gegenstände, wie sein Laptop und ein iPod mitnehmen. Die
35-Jährige rückte diese Sachen aber erst heraus, nachdem die
Polizisten sie dazu aufforderten. Sollte sich der 34-Jährige nicht an
das Rückkehrverbot halten, werden 500,--EUR Zwangsgeld fällig. (gb)
Rückfragen bitte an:
Kreispolizeibehörde Rheinisch-Bergischer Kreis
Pressestelle
Telefon: 02202 205 120
E-Mail: pressestelle.rheinisch-bergischer-kreis(at)polizei.nrw.de
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 28.02.2014 - 12:05 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1031271
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: POL-RBK
Stadt:
Overath
Kategorie:
Polizeimeldungen
Dieser Fachartikel wurde bisher 0 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
" Overath - Verwohnungsverweisung nach Streit an Weiberfastnacht"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Polizei Rheinisch Bergischer Kreis (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).