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Die Bundespolizei informiert zum Fußballspiel

Borussia Dortmund II gegen F.C. Hansa Rostock



- Verbot der Mitnahme von Glasflaschen und Pyrotechnik -

ID: 1033558

(ots) -

Am Sonntag, dem 09.März 2014 findet im Stadion "Rote Erde" am
Rheinlanddamm in Dortmund das Punktspiel der 3. Bundesliga zwischen
Borussia Dortmund II und F.C. Hansa Rostock statt. Zur Unterstützung
ihrer Mannschaften werden zahlreiche Fans nach Dortmund reisen. Ein
Fanzug der Deutschen Bahn AG wird zwischen Rostock und Dortmund
verkehren. Die Abfahrt des Fanzuges in Rostock ist für 06:04 Uhr mit
Halt in Bützow (06:28 Uhr), Schwerin (07:07 Uhr) und Hamburg-Harburg
nach Dortmund vorgesehen. Die Rückfahrt mit dem Fanzug ist gegen
16:54 Uhr ab Dortmund über Hamburg-Harburg, Schwerin und Bützow in
die Ostseestadt, Ankunft gegen 23:06 Uhr, geplant. Aus
Sicherheitsgründen ist für bahnreisende Fußballfans die Mitnahme von
Glasflaschen und pyrotechnischen Gegenständen in dem Fanzug durch
eine Allgemeinverfügung der Bundespolizei im Zeitraum vom

-09.03.2014, 03:00 Uhr bis 10.03.2014, 03:00 Uhr untersagt. Der
Geltungsbereich umfasst die Fanzugverbindung auf den Bahnstrecken von
Rostock nach Dortmund und zurück und gilt für alle Personen, die
diese Fanzugverbindung nutzen.

Die Einhaltung des Verbotes wird durch Bundespolizeibeamte
überwacht und an den Abfahrts- und Zusteigebahnhöfen diesbezüglich
Kontrollen durchführen. Es wird darum gebeten, rechtzeitig vor
Abfahrt des Fanzuges an den entsprechenden Bahnhöfen zu erscheinen.
Bei Verstößen gegen die Allgemeinverfügung kommt ein Platzverweis
durch die Bundespolizei oder der Beförderungsausschlusses durch das
Eisenbahnverkehrsunternehmen in Betracht. Die Pressesprecher stehen
Ihnen für Rückfragen unter den bekannten Telefonnummern zur
Verfügung.




Rückfragen bitte an:

Bundespolizeiinspektion Rostock
Kopernikusstr. 1b
18057 Rostock
Pressesprecherin
Erika Krause-Schöne
Telefon: 0381/20 83 103 o. Mobil: 0170/767 1329




Fax: 0381/20 02 055
E-Mail: erika.krause-schoene(at)polizei.bund.de

Die Bundespolizeidirektion Bad Bramstedt nimmt als Bundesbehörde ihre
Aufgaben in Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern sowie in Nord-
und Ostsee und anlassbezogen darüber hinaus wahr.


Dazu sind ihr als operative Dienststellen die
Bundespolizeiinspektionen in Flensburg, Kiel, Rostock, Stralsund und
Pasewalk sowie die Bundespolizeiinspektion Kriminalitätsbekämpfung
Rostock und eine Mobile Kontroll- und Überwachungseinheit
unterstellt. Mit den Bundespolizeiinspektionen See in Neustadt in
Holstein, Warnemünde und Cuxhaven verfügt sie als einzige
Bundespolizeidirektion über eine maritime Einsatzkomponente
"Bundespolizei See", um die Seegrenze in der Nord- und Ostsee
(Schengen-Außengrenze) zu überwachen.


Die Bundespolizeidirektion Bad Bramstedt beschäftigt insgesamt ca.
2600 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, darunter Polizeibeamte,
Verwaltungsbeamte und Tarifbeschäftigte.
Auf Grundlage des Bundespolizeigesetzes und anderer Gesetze nimmt sie
umfangreiche und vielfältige Aufgaben wahr.

Dazu gehören insbesondere:
-
der grenzpolizeiliche Schutz des Bundesgebietes,
- die bahnpolizeilichen Aufgaben
- die grenzpolizeilichen, schifffahrtspolizeilichen und
umweltpolizeilichen Aufgaben in Nord- und Ostsee.


Weitere Informationen zur Bundespolizei und zur
Bundespolizeidirektion Bad Bramstedt erhalten Sie unter
www.bundespolizei.de.


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Datum: 05.03.2014 - 11:00 Uhr
Sprache: Deutsch
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