Ohne Fahrerlaubnis unter unter Drogeneinfluss unterwegs
(ots) - Am Sonntagabend befuhr eine Funkwagenbesatzung des
Gadebuscher Polizeirevieres gegen 18:40 Uhr die Gletzower Straße in
Rehna. Auf Höhe der dortigen Tankstelle stellte die Besatzung einen
VW Golf im Gegenverkehr fest. Die Beamten wendeten den Funkwagen und
fuhren dem VW hinterher. Auf dem Parkplatz eines Supermarktes hielt
der VW und wurde einer Kontrolle unterzogen. Hierbei konnte
festgestellt werden, dass für den VW weder eine Pflichtversicherung
bestand noch das der 20-jährige Fahrer eine Fahrerlaubnis besaß. Im
Rahmen weiterer Überprüfungen konnten die Beamten ermitteln, dass der
20-Jährige bereits durch Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz
polizeilich bekannt war. Der Fahrer räumte den täglichen Konsum von
Betäubungsmitteln ein. Ein durchgeführter Drogenvortest auf dem
Polizeirevier Gadebusch zeigte die Einnahme von Amphetaminen und
Medamphetaminen an. Im weiteren Verlauf wurde eine Blutprobe
entnommen und Strafanzeigen wegen des Fahrens ohne erforderliche
Fahrerlaubnis, des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz, des
Verstoßes gegen das Kraftfahrzeugsteuergesetz, des Verstoßes gegen
das Pflichtversicherungsgesetz und eine Ordnungswidrigkeitenanzeige
wegen des Fahrens unter berauschenden Mitteln. Die Weiterfahrt wurde
untersagt und die Führerscheinstelle über den Sachverhalt in Kenntnis
gesetzt.
Rückfragen bitte an:
Polizeiinspektion Wismar
André Falke
Telefon: 03841/203-304
E-Mail: pi-wismar(at)t-online.de
http://www.polizei.mvnet.de
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Datum: 10.03.2014 - 10:47 Uhr
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