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Eisenbahnbrücke (Geinitzbrücke) über die Warnow ist kein Fußgängerüberweg und spielende Kinder im S-Bahn-Bereich

ID: 1036609

(ots) - Regelmäßig, insbesondere jetzt, wo gutes Wetter
ist, wird die Bundespolizeiinspektion Rostock informiert, dass sich
Personen unbefugt in den Gleisanlagen der Geinitzbrücke
(Eisenbahnbrücke über die Warnow Bereich Neubrandenburger Str. /
Talstr) aufhalten und diese überqueren. So auch am gestrigen
Nachmittag gegen 15:00 Uhr. Die eingesetzten Beamten hielten sich für
ca. 90 Minuten im Bereich der Geinitzbrücke auf und in diesem
Zeitraum waren mehrere Personen unterschiedlichstem Alter zur Brücke
unterwegs. Aber nachdem sie die Bundespolizisten sahen, den Weg
wieder "retour" nahmen. Somit wissen die "Spaziergänger", dass das
Überqueren der Brücke als Fußgänger untersagt ist. Diese Wegabkürzung
kann durch die Bundespolizei mit einem Verwarngeld in Höhe von 25,00
Euro bis zu einer Bußgeldanzeige geahndet werden. Aber auch
Straftatbestände könnten durch diese nicht erlaubte Abkürzung des
Weges erfüllt werden. Wenn ein Zug eine Gefahrenbremsung
(Schnellbremsung) einleiten muss, könnte dies ein gefährlicher
Eingriff in den Bahnverkehr sein. Reisende im Zug könnten sich durch
diese unerwartete Bremsung verletzen.

Eine weitere Streife musste gegen 17:20 Uhr mit Sonderrechten zum
S-Bahn-Haltepunkt Lichtenhagen ausrücken. Ein Bürger hatte über
Notruf spielende Kinder an den dortigen S-Bahn-Gleisen gemeldet. Die
Bundespolizei verständigte sofort die Bahn, dass die S-Bahnen in
diesem Bereich sehr langsam fahren (Vorsichtfahrt). Beamte des
Polizeireviers Lichtenhagen unterstützte die Streife der
Bundespolizei bei der Absuche. Zwei Kinder wurden in unmittelbarer
Gleisnähe festgestellt und durch die Beamten belehrt. Danach wurde
die Strecke wieder für die normale Geschwindigkeit freigegeben.

Die Gefahren, die von herannahenden Zügen und auch Oberleitungen
ausgehen, werden regelmäßig unterschätzt! Die Bundespolizeiinspektion




Rostock weist ausdrücklich darauf hin, dass das Betreten von
Gleisanlagen lebensgefährlich und für unberechtigte Personen verboten
ist. Züge nähern sich lautlos und werden je nach Windrichtung erst
sehr spät wahrgenommen. Der durchschnittliche Bremsweg eines Zuges
bei 100 km/h beträgt 1.000 m. Die Oberleitungen führen eine Spannung
von 15.000 Volt. Der Kontakt mit diesen, unabhängig in welcher Form,
ist für den Menschen tödlich.




Rückfragen bitte an:

Bundespolizeiinspektion Rostock
Kopernikusstr. 1b
18057 Rostock
Pressesprecherin
Erika Krause-Schöne
Telefon: 0381/20 83 103 o. Mobil: 0170/767 1329
Fax: 0381/20 02 055
E-Mail: erika.krause-schoene(at)polizei.bund.de

Die Bundespolizeidirektion Bad Bramstedt nimmt als Bundesbehörde ihre
Aufgaben in Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern sowie in Nord-
und Ostsee und anlassbezogen darüber hinaus wahr.


Dazu sind ihr als operative Dienststellen die
Bundespolizeiinspektionen in Flensburg, Kiel, Rostock, Stralsund und
Pasewalk sowie die Bundespolizeiinspektion Kriminalitätsbekämpfung
Rostock und eine Mobile Kontroll- und Überwachungseinheit
unterstellt. Mit den Bundespolizeiinspektionen See in Neustadt in
Holstein, Warnemünde und Cuxhaven verfügt sie als einzige
Bundespolizeidirektion über eine maritime Einsatzkomponente
"Bundespolizei See", um die Seegrenze in der Nord- und Ostsee
(Schengen-Außengrenze) zu überwachen.


Die Bundespolizeidirektion Bad Bramstedt beschäftigt insgesamt ca.
2600 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, darunter Polizeibeamte,
Verwaltungsbeamte und Tarifbeschäftigte.
Auf Grundlage des Bundespolizeigesetzes und anderer Gesetze nimmt sie
umfangreiche und vielfältige Aufgaben wahr.

Dazu gehören insbesondere:
-
der grenzpolizeiliche Schutz des Bundesgebietes,
- die bahnpolizeilichen Aufgaben
- die grenzpolizeilichen, schifffahrtspolizeilichen und
umweltpolizeilichen Aufgaben in Nord- und Ostsee.


Weitere Informationen zur Bundespolizei und zur
Bundespolizeidirektion Bad Bramstedt erhalten Sie unter
www.bundespolizei.de.


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Datum: 11.03.2014 - 12:40 Uhr
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