Unerlaubte Arbeitsaufnahme in Deutschland
-Bundespolizisten nehmen Türken fest-
(ots) -
Gestern Vormittag (11. März) haben Bundespolizisten vom Münchner
Flughafen einen türkischen Staatsangehörigen bei dessen Einreise aus
Istanbul festgenommen. Erst fiel der Mann den Beamten auf, weil er
mit Haftbefehl gesucht worden war. Später sollte sich noch
herausstellen, dass der 59-Jährige zudem unerlaubt ein Gewerbe in
Deutschland betreibt.
Ursprünglich nahmen die Bundespolizisten den Türken fest, weil er
von der Staatsanwaltschaft Landshut seit zwei Wochen mit
Vollstreckungshaftbefehl gesucht worden war. Der 59-Jährige war der
deutschen Justiz nach einer Verurteilung wegen unerlaubten
Aufenthalts 1.010 Euro schuldig geblieben. Diesen Betrag brachte ein
Bekannter des Mannes gegen Mittag bei der Bundespolizei vorbei und
bezahlte die Schuld seines Freundes.
In der Zwischenzeit reifte in den Bundespolizisten aber ein ganz
anderer Verdacht gegen den Fluggast. Bei einer Befragung zu seinen
Reisegründen - der Mann hatte ein französisches Schengenvisum in
seinem türkischen Pass, wollte aber nach München - erzählte der Türke
den Beamten von einem Schmuckhandel, den er in Deutschland betreibe.
Als die Bundesbeamten nachhakten, fanden sie heraus, dass der Mann
keine Papiere vorweisen konnte, die sein Gewerbe legalisiert hätten:
Er hatte weder einen Aufenthaltstitel für Deutschland noch eine
Arbeitserlaubnis. Zudem berechtigte ihn sein Schengenvisum nur zum
kurzzeitigen Besuch des Schengengebiets.
Die Beamten zeigten den "Geschäftsmann" wegen unerlaubter
Arbeitsaufnahme an. Bei der anschließenden Vernehmung erklärte der
Türke, er habe schon 1996 in Deutschland Handel getrieben. Seit
vergangenem Jahr betreibe er den Schmuckhandel, auch in Belgien und
Holland, Hauptgeschäftsbereich sei aber Deutschland. Er sei der
Meinung gewesen, das französische Visum, das ihn für einen Aufenthalt
im Schengengebiet von bis zu drei Monaten in einem Zeitraum von sechs
Monaten berechtigt, würde auch sein Geschäftsvorhaben legalisieren.
Daher habe er sich weder bei der Ausländerbehörde noch beim
Arbeitsamt in Deutschland gemeldet.
Der aktuelle Grund seiner Reise nach München sei ein
Gerichtstermin, zu dem er geladen sei, erklärte der Türke weiterhin.
Den Grund für die Verhandlung kenne er nicht, es gehe um einen Betrag
von 2.500 Euro.
Der Münchner Rechtsanwalt des Mannes konnte den Verhandlungstermin
nachweisen. Die Bundespolizisten gestatteten dem Türken nach
Abschluss der polizeilichen Maßnahmen die Einreise, damit er vor
Gericht erscheinen kann.
Rückfragen bitte an:
Christian Köglmeier
Bundespolizeiinspektion Flughafen München
Nordallee 2 / 85356 München-Flughafen
Telefon: 089/97307-9021
E-Mail: bpolifh.muc.presse(at)polizei.bund.de
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1.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern die größte Inspektion in
Deutschland. Ihre polizeilichen Aufgaben umfassen insbesondere den
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grenzüberschreitenden Kriminalität, die Gefahrenabwehr im Bereich der
Bahnanlagen des Bundes und die Sicherheit der Bahnreisenden, sowie
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Datum: 12.03.2014 - 11:10 Uhr
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