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Schwerpunktkontrolle -- Polizei kontrolliert Gurtpflicht und Handyverbot

ID: 1037289

(ots) - (Hameln) Bei Kontrollmaßnahmen wurden am
Donnerstag, 12.03.2014, im Zuständigkeitsbereich der
Polizeiinspektion Hameln-Pyrmont/Holzminden an 19 festen
Kontrollorten sowie bei mobilen Überwachungsmaßnahmen so genannte
ganzheitliche Kontrollen durchgeführt. Bei den Kontrollen ging es
einerseits um Kriminalbekämpfung und Feststellung von mit Haftbefehl
gesuchten Personen; aber auch um Senkung der Verkehrsunfallzahlen und
Verhinderung von schwerwiegenden Unfallfolgen. Dabei lag der
Schwerpunkt dieser Kontrollaktion bei der Benutzung von
Rückhaltesystemen und dem Tragen von Sturzhelmen.

Im Kontrollzeitraum wurden 133 Verstöße festgestellt. 104
Verkehrsteilnehmer verstießen gegen die Gurtanlegepflicht und wurden
mit 30 Euro verwarnt. Ein Autofahrer sicherte sein mitgeführtes Kind
nicht und muss mit einem Bußgeldbescheid (40 Euro + 1 Punkt) rechnen.
20 Fahrzeugführer wurden dabei angetroffen, als diese während der
Fahrt ihr Mobiltelefon benutzten. Auch diese Verstöße werden mit
einem Bußgeld (40 Euro) und 1 Punkt geahndet.

Die Polizei weist eindringlich nochmal darauf hin, dass das
Anlegen des Sicherheitsgurtes Leben retten kann und die
Verantwortlichkeit beim Sichern mitfahrender Kinder beim
Fahrzeugführer liegt. Nicht angelegte Sicherheitsgurte,
Überschreitung von Geschwindigkeitsbegrenzungen und Alkohol am
Steuer gehören zu den drei häufigsten Ursachen für den tödlichen
Ausgang von Unfällen. Die statistische Auswertung des
Unfallgeschehens zeigt zudem, dass ungesicherte Kinder gegenüber
gesicherten Kindern bei einem Autounfall ein siebenmal höheres
Risiko haben, schwere bis tödliche Verletzungen zu erleiden.

Der korrekte Gebrauch von Sicherheitssystemen trägt somit in
erheblichem Maße dazu bei schweren Unfallfolgen vorzubeugen. Die
Nutzung von Gurt, Helm und Kindersitzen wird daher auch weiterhin im




Fokus polizeilicher Verkehrskontrollen stehen.

Ein Hauptaugenmerk wird auch auf Verstöße gerichtet, die das
Benutzten von Mobiltelefone während der Fahrt betreffen. Nicht nur
das eigentliche Telefonieren ist verboten, sondern die Benutzung des
Mobiltelefons, also auch das Tippen und das Schreiben von
Nachrichten.

Beim Lesen oder Schreiben ist die Ablenkung noch viel größer als
beim Telefonieren. Wer beim Tempo von 50 Kilometern pro Stunde zwei
Sekunden auf ein Display sieht, fährt in dieser Zeit knapp 30 Meter
weit. Auf der Landstraße bei 100 Stundenkilometern sind es knapp 60
Meter ohne direkte Sicht auf die Straße.




Rückfragen bitte an:

Polizei Hameln-Pyrmont/Holzminden
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Jens Petersen
Telefon: 05151/933-104
E-Mail: pressestelle(at)pi-hameln.polizei.niedersachsen.de


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Datum: 14.03.2014 - 07:48 Uhr
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