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Roter Twingo fährt 11-Jährigen an und fährt weiter

ID: 1037407

(ots) - Gütersloh (CK) - am Mittwochnachmittag (12.03.,
16.05 Uhr) war ein 11-jähriger Junge zusammen mit seinem 12-jährigen
Freund Rad fahrend auf dem linken Radweg des Stadtrings Sundern in
Richtung Stadtring Kattenstroth unterwegs.

An der Kreuzung Verler Straße hielten die Kinder kurz an, um an
der dortigen Ampel die Straßenseite zu wechseln. Als die Ampel dann
Grünlicht zeigte, fuhren die Jungen in die Fußgängerfurt.

Hier wurde der 11-Jährige dann von einem aus seiner Sicht von
links kommenden Auto erfasst. Der Junge fiel auf die Motorhaube und
blieb dort liegen.

Der Autofahrer stieg daraufhin kurz aus, hob die Sonnenbrille des
Jungens auf und fragte ihn kurz nach seinem Befinden. Anschließend
stieg er wieder in seinen roten Renault Twingo und fuhr über den
Stadtring Sundern in Richtung Stadtring Nordhorn davon. Erst danach
bemerkte der Junge, dass er verletzt worden war und sein Rad
beschädigt worden war.

Der Autofahrer war in einem roten Renault Twingo mit Aufschrift
unterwegs. Der Fahrer selbst war älter als 30 Jahre, etwa 185 cm groß
und schlank mit wenig Haaren auf den Kopf.

Die Polizei sucht Zeugen. Wer kann Angaben zu diesem Unfall machen
oder hat sonst Beobachtungen gemacht?

Hinweise und Angaben nimmt die Polizei in Gütersloh unter der
Telefonnummer 05241 869-0 entgegen.

Aus gegebenem Anlass macht die Polizei darauf aufmerksam, dass
IMMER die Polizei hinzuzuziehen ist, wenn Kinder in einen
Verkehrsunfall verwickelt werden.

So laufen manche Kinder unbedarft auf die Straße und werden dann
leicht angefahren; manche fahren mit ihrem Fahrrad auf der
"falschen" Straßenseite oder andere kommen mit Wake-Boards ins
Straucheln und geraten dann vor ein fahrendes Auto.

In der Regel halten beteiligte Autofahrer an, kümmern sich um das




gestürzte Kind und fragen es, ob es verletzt sei. In vielen Fällen
und unter Schock verneinen die Kinder dann aber diese Frage.

Oft passiert es, dass die beteiligten Autofahrer ihre Fahrt dann
fortsetzen, ohne die Polizei zur Unfallaufnahme hinzuzuziehen - in
dem guten Glauben, dass ja glücklicherweise nichts passiert sei.

Allerdings stellt sich die Sachlage oft anders dar, als es auf den
ersten Blick scheint:

Nach einem - wenn auch leichten - Verkehrsunfall sind die
allermeisten Kinder schlicht überfordert, die Situation und ihren
Gesundheitszustand richtig einzuschätzen. Viele sind sehr
erschrocken, verwirrt und verängstigt. Ihre Eltern oder andere
Vertrauenspersonen sind nicht bei ihnen, außerdem werden sie von
fremden Menschen angesprochen. Zudem sind Kinder unter 14 Jahren
keine Feststellungsberechtigten i.S.d. § 142 StGB (Unfallflucht)!

Erst in der Schule oder zu Hause, in der gewohnten und vertrauten
Umgebung, stellen sich dann unfallbedingte Schmerzen ein oder werden
Beschädigungen am Fahrrad o.ä. festgestellt, die in der akuten
Unfallsituation nicht gesehen wurden.

Melden die Eltern der Kinder daraufhin im Nachhinein den Unfall
bei der Polizei, könnte es für beteiligte Autofahrer problematisch
werden: Für den PKW-Fahrer besteht der Verdacht des unerlaubten
Entfernens vom Unfallort und ein entsprechendes Strafverfahren wird
eingeleitet.

In den meisten Fällen hatten die Unfall beteiligten Autofahrer
gar nicht die Absicht, vom Unfallort zu flüchten - erfüllen durch ihr
Verhalten aber den Tatbestand der Verkehrsunfallflucht.

Das unerlaubte Entfernen vom Unfallort ist kein Kavaliersdelikt
und kann mit einer Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren oder mit
Geldstrafe bestraft werden. Die Höhe der Strafe hängt u.a. von dem
verursachten Schaden ab, die Strafzumessung liegt jedoch allein beim
Gericht. Weiterhin muss mit dem Entzug der Fahrerlaubnis gerechnet
werden!!

In Ihrem eigenen Interesse und dem des Kindes und seiner Eltern
sollte zu Unfällen, bei denen Kinder beteiligt waren, immer die
Polizei hinzu gezogen werden - auch wenn die Kinder beteuern, dass es
ihnen gut geht und auf den ersten Blick kein Schaden entstanden ist.




Rückfragen bitte an:

Polizei Gütersloh
Pressestelle Polizei Gütersloh
Telefon: 05241 869 0
E-Mail: pressestelle.guetersloh(at)polizei.nrw.de


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Datum: 14.03.2014 - 10:22 Uhr
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